Jobcenter: Nur eine Anlaufstelle für Langzeitarbeitlose

Union, FDP und SPD finden nach langem Ringen einen Kompromiss zu den Jobcentern.

Berlin. Über die Reform der Jobcenter zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen ist seit Jahren gestritten worden. Nach einer Grundsatzeinigung von Union, FDP und SPD aus Bund und Ländern ist der Weg für die Neuregelung nun frei. Der am Samstag gefundene Kompromiss sieht vor, den Bestand der Jobcenter von Arbeitsagenturen und Kommunen mit einer Grundgesetzänderung abzusichern. Gleichzeitig soll es mehr Optionskommunen geben können. Damit ist gesichert, dass die mehr als 6,5 Millionen Hartz-IV-Empfänger auch künftig nur zu einer Anlaufstelle gehen müssen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2007 die Mischverwaltung aus Bundesagentur für Arbeit und Kommunen in den Jobcentern für verfassungswidrig erklärt. Der zuständige Verwaltungsträger sei verpflichtet, seine Aufgaben grundsätzlich mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen. Für eine Neuregelung gaben die Richter der Politik wegen der schwierigen Aufgabe bis Ende 2010 Zeit.

Seit Beginn der Hartz-IV-Reform wird diskutiert, wer die Langzeitarbeitslosen besser betreuen kann: eine zentrale Einheit wie die Bundesagentur für Arbeit oder eine dezentrale Einheit wie die Kommunen. Der Dissens besteht nicht nur zwischen Parteien, sondern auch zwischen Bund und Ländern. Die CDU-Länder setzen auf die rein kommunale Betreuung. Sie wollten am liebsten die Zahl der Optionskommunen freigeben. Die SPD favorisiert das Jobcenter-Modell und wollte eine Ausweitung der Optionskommunen verhindern. Unter wachsendem Zeitdruck und zunehmenden Warnungen vor einem drohenden Verwaltungs-chaos zulasten der Langzeitarbeitslosen rauften sich nun alle zusammen.

Per Grundgesetzänderung wird der Fortbestand der Jobcenter gesichert. Zudem wird der Bestand der 69bisherigen Optionskommunen, die Langzeitarbeitslose in Alleinregie betreuen, über das Jahresende hinaus gesichert. Ihre Zahl kann unter bestimmten Bedingungen auf bis zu 110 erhöht werden.

Nach der grundsätzlichen Einigung in der interfraktionellen Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll an diesem Mittwoch eine Spitzenrunde der schwarz-gelben Koalition und der SPD den Kompromiss absegnen. Danach sollen die Gesetzentwürfe in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden, damit die Reform fristgerecht Anfang 2011 in Kraft treten kann.