Meinung Bürgermeister- und Landratswahlen - Stichwahl stärkt die Demokratie
Meinung · Die NRW-Landesregierung will die Stichwahl bei der Bürgermeister- und Landratswahlen abschaffen. Gerade noch stärkt die Stichwahl die Demokratie, jetzt sind plötzlich die Gegenargumente treffender?
Viele Parteien und Gruppierungen in den Stadträten bringen sich hinter den Kulissen schon jetzt für die Kommunalwahl im September 2020 in Stellung. Da kommt die Ankündigung der NRW-Landesregierung, die Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen zum zweiten Mal nach 2007 abzuschaffen, zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt. Dieses eitle Parteien-Hick-Hack ist dem Wähler nur schwer vermittelbar. Gerade noch stärkt die Stichwahl die Demokratie, jetzt sind plötzlich die Gegenargumente treffender? Wie will die Politik da etwas von ihrer Glaubwürdigkeit zurückgewinnen?
Noch ist nichts entschieden. Doch wenn die schwarz-gelbe Regierungsmehrheit den Gesetzentwurf im April im Landtag verabschiedet und die kommunalen Stichwahlen in NRW damit abgeschafft werden, will die SPD vor den Verfassungsgerichtshof ziehen. Zwar wird das Gericht in Münster vermutlich zügig entscheiden, doch die gezielte Verunsicherung für Kandidaten und Wähler bleibt. Rechtswissenschaftler Frank Bätge empfiehlt, „die Sache vorher zu klären“. Und genau das hat die SPD jetzt vor. Rückendeckung bekommt sie nicht nur durch das von der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik beauftragte Gutachten, sondern auch von weiteren Sachverständigen, aber auch den Grünen. Die bezeichneten die Sachverständigen-Anhörung gestern im Landtag als „eine schallende Ohrfeige für die Regierungsfraktionen“. CDU und FDP verletzten die bei der erstmaligen Abschaffung durch Schwarz-Gelb vom Landesverfassungsgerichtshof gemachten Auflagen. Zudem verwiesen sie auf die inhaltliche Beliebigkeit der FDP, die 2011 Rot-Grün bei der Wiedereinführung der Stichwahl unterstützt hatte. Völlig zu Recht fragen die Grünen, warum sich die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer einer Stichwahl stellen musste, Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte aber nicht.
Eine Abschaffung würde kleine Parteien und Gruppierungen (also auch die SPD) benachteiligen, weil sie schon im ersten Wahlgang die meisten Stimmen holen müssten. Jemand könnte schon mit einem Viertel der Stimmen im ersten Wahlgang zum OB gewählt werden. In der Stichwahl bräuchte er dagegen mindestens 50,01 Prozent. Die Stichwahl bedeutet damit also auch eine stärkere demokratische Legitimation für den gewählten Stadtchef in der Bevölkerung. Und das dürfte am Ende das stärkste Argument gegen eine Abschaffung der Stichwahl sein.