Sparkassenrecht: Der Streit um die Sparkassen

Die Landesregierung will das Sparkassenrecht modernisieren, eine Privatisierung wird es nicht geben.

<strong>Düsseldorf. Um es vorweg klarzustellen: Die Landesregierung hält an dem Drei-Säulen-System im Kreditwesen fest, weil es sich bewährt hat. Und es wird auch keine Privatisierung der Sparkassen geben. Auch wenn mir die Reform-Gegner immer wieder eine gegenteilige Absicht unterstellen - von Wiederholungen wird die Aussage nicht richtiger. Was wir brauchen, ist eine Modernisierung des Sparkassenrechts, damit die Institute in dem zunehmenden Wettbewerb im Finanzdienstleistungsbereich auch zukünftig bestehen können. Der Landesregierung ist die große Bedeutung der Sparkassen gerade im Bereich der Mittelstandsfinanzierung und für den Zugang aller Bevölkerungsschichten zu Bankdienstleistungen bewusst. Das neue Gesetz ist keine Revolution, sondern eine Notwendigkeit, um die Sparkassen zukunftsfest zu machen.

Die öffentliche Rechtsform und der öffentliche Auftrag der Sparkassen bleiben unangetastet. Gleiches gilt für die Möglichkeit zu spenden. Auch künftig können die Sparkassen in gleicher Höhe Spenden an örtliche Vereine und für gemeinnützige Zwecke gewähren.

Fusion: Mit dem neuen Gesetz wird der Rheinische- und der Westfälische Sparkassen- und Giroverband vereint. Wer Chef werden soll, ist noch nicht bekannt.

Funktion: Landrat des Kreises Mettmann (seit 1999)

Partei: CDU

Beruf: Verwaltungsbeamter

Funktion: Finanzminister von Nordrhein-Westfalen (seit 2005)

Partei: CDU

Beruf: Unternehmer

Stationen: Mitglied des Landtags, Generalsekretär der NRW-CDU, Vorsitzender Landtagsfraktion, Vize-Präsident des Landtags