SPD: Klage gegen NRW-Polizeigesetz möglich

Düsseldorf. Nach den Grünen hält auch die SPD beim geplanten neuen NRW-Polizeigesetz den Gang vor den Verfassungsgerichtshof in Münster für möglich.

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Der neue Begriff der „drohenden Gefahr“ verlagere die Ermittlungen von einer konkreten Gefährdung in einen Bereich persönlicher Wahrnehmung und sei daher verfassungsrechtlich bedenklich. Ob sie wirklich den Klageweg beschreitet, will die SPD aber erst nach der für den 7. Juni angesetzten Anhörung entscheiden. er