Schwarz-gelber Rückzieher

Der Schattenetat ist wohl vom Tisch. Nun droht für 2010 eine höhere Neuverschuldung.

Berlin. Der heftig umstrittenen "Schattenhaushalt" kommt voraussichtlich nicht: Nach Medieninformationen ist der Plan von Union und FDP vom Tisch, weil es verfassungsrechtliche Bedenken gegebene habe. Damit geht das Ringen um finanziellen Spielräume weiter.

CDU, CSU und FDP wollten ein Sondervermögen von bis zu 60 Milliarden Euro einrichten, um damit die erwarteten Defizite bei der Bundesagentur für Arbeit und den gesetzlichen Krankenkassen in den nächsten Jahren auszugleichen und Kosten dafür in das Jahr 2009 vorzuziehen. Im Gespräch war, dieses Sondervermögen über einen dritten Nachtragsetat für dieses Jahr mit neuen Schulden im Gesamtvolumen von bis zu 90 Milliarden Euro zu finanzieren.

Nun gibt es Bedenken, dass dieser Nachtragsetat gegen die geltende Grundgesetzregel verstößt. Danach sind überhöhte Schulden zur Abwehr der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zwar möglich. Der diskutierte Nachtragsetat mit vorgezogenen Schulden für die Sozialkassen hätte die Verfassungsvorgaben aber womöglich nicht erfüllt. Es gibt aber auch Probleme mit dem Haushaltsrecht. "Der Nachtragsetat ist tot", hieß es am Donnerstag aus Verhandlungskreisen.

Auch das Sondervermögen dürfte es damit kaum noch geben. Es könnte zwar alternativ ein Sonderfonds geschaffen werden, der sich selbst mit frischen Krediten finanziert - wie der Banken-Rettungsfonds Soffin und der Investitions- und Tilgungsfonds gegen die Krise. Dies wäre dann aber ein echter "Schattenhaushalt", mit dem auch die Schuldenbremse umgangen würde.

Die FDP hatte zuvor klargestellt, sie werde keinem Nebenhaushalt zur Entlastung der Sozialversicherungen zustimmen, der nicht absolut verfassungskonform ist. "Wir wollen nicht mit einer Bauchlandung die Regierungsarbeit starten", hieß es. Die Liberalen wollten eigentlich sämtliche krisenbedingten Kosten als Erblast von Schwarz-Rot schon 2009 mit Rekordschulden abbilden, um dann 2010 mit weniger Krediten zu starten und Spielräume für Steuersenkungen zu schaffen.

Um eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht zu vermeiden, wurde der Plan für den Fonds und Nachtragsetat überprüft. Nun gab es verfassungsrechtliche Bedenken. Ein Problem etwa ist die Begründung des Nachtragsetats. Noch gilt im Grundgesetz die alte Schuldenregel. Die lässt höhere Schulden zu, um eine "Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" abzuwehren.

Union und FDP müssten aber auch gut begründen, warum sie mit dem Nachtragsetat die Konjunktur ankurbeln und mit einem Vorziehen der künftigen Milliarden-Kosten für die Sozialkassen aus der Krise herauskommen wollen. Auch die Kredite für die gesetzliche Krankenversicherung galten zuletzt als problematisch.

Nun sieht es so aus, dass es im Grunde so bleibt wie ursprünglich vorgesehen. Demnach würde die Neuverschuldung in diesem Jahr niedriger ausfallen als geplant, dafür aber im nächsten Jahr deutlich höher sein. Zuletzt war für 2010 in der künftigen Koalition von neuen Krediten in Höhe von 76 Milliarden Euro die Rede. Sollte das Darlehen für die Bundesagentur für Arbeit in einen Zuschuss umgewandelt werden, würde dies zumindest in den ersten Jahren dazu führen, die neue Schuldenbremse im Grundgesetz leichter zu erfüllen. dpa