Alte Staatsspitzen Darum ist die Begrenzung des Ehrensolds für Kanzler und Bundespräsident gerecht

Meinung | Berlin · Die Begrenzung des Ehrensolds für Kanzler und Bundespräsident ist kein Grund für eine Neiddebatte. Es betrifft nur eine Handvoll von Personen. Vor allem gilt jedoch: Ehre, wem Ehre gebührt. Ein Kommentar.

Hagen Strauss

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Alt-Kanzler und Ex-Bundespräsidenten werden auch künftig nicht am Hungertuch nagen müssen. Das, was der Haushaltsausschuss  jetzt endlich an Korrekturen bei der Versorgung vorschlägt, sind lediglich Selbstverständlichkeiten – und kein großer Wurf. Die Anrechnung von Zusatzeinkünften auf den üppigen Ehrensold, die Überprüfung der Reisekosten und Maß und Mitte bei der Büro- und Personalausstattung werden alle verschmerzen können.

Die ganze Angelegenheit ist kein Grund für eine Neiddebatte. Es betrifft nur eine Handvoll von Personen. Vor allem gilt jedoch: Ehre, wem Ehre gebührt. Wer ein solches Rund-um-die-Uhr-Spitzenamt für das Land und seine Bürger bekleidet hat, der verdient Respekt, Anerkennung und eine gute Versorgung. Egal, wie man zur politischen Ausrichtung der jeweiligen Person steht.

Ein Kanzler bleibt außerdem immer Kanzler, ein Präsident immer Präsident. Soll heißen, den Weg zurück in ein nicht-öffentliches Leben gibt es nicht mehr. In ein berufliches Dasein hingegen schon. Das haben das frühere Staatsoberhaupt Christian Wulff und Alt-Kanzler Gerhard Schröder par excellence bewiesen. Wer diesen stets lukrativen Pfad einschlägt, sollte auf der anderen Seite auch klare Abstriche hinnehmen. Hier muss der Haushaltsausschuss noch einmal prüfen, ob nicht weitergehende Änderungen notwendig sind. Die Relationen müssen gewahrt bleiben.

Glaubt man dem Bundesrechnungshof, hat der eine oder andere allerdings die Maßstäbe etwas aus den Augen verloren. Deswegen gilt auch für die Ehemaligen: Nicht alles ist selbstverständlich, Fingerspitzengefühl ist gefragt. Schließlich ist es umgekehrt auch eine Ehre, für das Land in solchen herausragenden Positionen arbeiten zu dürfen. Außerdem handelt es sich immer noch um Steuergeld, mit dem das Leben danach finanziert wird. Und zwar auf Dauer.