Meinung Der Reformbedarf bleibt

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig. Die Erhebung des Rundfunkbeitrages in der derzeitigen Form und Höhe ist nicht zu beanstanden. Es sei denn, man ist Inhaber mehrerer Wohnungen. Das bedeutet: Für die überwältigende Mehrheit der Bürger im Land ändert sich nichts.

Karlsruhe gibt sich unbeirrt und folgt damit auch der Linie früherer Urteile: Es kommt nicht auf die tatsächliche Nutzung an, sondern auf die Möglichkeit. Die Rundfunkgebühr basiert auf dem Allgemeinheitsprinzip im Beitragsrecht — man zahlt schließlich auch die volle Müllgebühr, obwohl die Tonne oft nur zur Hälfte gefüllt ist.

Dieses Prinzip ist zweifellos mit Ungerechtigkeiten verbunden, die es auch bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags pro Haushalt beziehungsweise Wohnung gibt. Mal guckt nur einer, mal gucken mehrere. Doch der Preis ist gleich. Darüber kann man sich ärgern, aber der Gesetzgeber darf pauschalisieren. Karlsruhe hat außerdem erneut darauf verwiesen, dass das Angebot wichtig für die Demokratie und für die kulturelle Entwicklung des Landes ist. Das ist ja das Wesen der Gebühr, die manche gerne komplett abschaffen möchten: Nicht der Staat finanziert die Programme, sondern Hörer und Zuschauer. Das soll Unabhängigkeit schaffen — und ist eine wichtige Lehre aus der deutschen Geschichte.

Freilich zwingt dies dazu, die Qualität der Programme immer wieder kritisch zu hinterfragen. Den Sendern fehlt es mit Blick auf ihren eigentlichen Auftrag zu oft an Selbstreflexion. Auch bleibt der Reformbedarf der Öffentlich-Rechtlichen groß, daran ändert das Karlsruher Urteil nichts. Das gilt nicht nur für Möglichkeiten, mit weniger Geld auszukommen, also zu sparen. Das gilt auch für den Einfluss der Parteien in den Rundfunkbeiräten, der zum Teil dem Anspruch politischer Unabhängigkeit widerspricht. Wer die Akzeptanz von ARD und ZDF in der Bevölkerung wieder stärken will, muss hier ansetzen. Besser jetzt als gleich.