Internet-Drosselung der Telekom: EU muss Netzneutralität schützen

Die Telekom hat vor dem Kölner Landgericht zwar verloren, der Verbraucher gewinnt aber trotzdem vorerst nur ein wenig. Die Telekom darf nämlich nach wie vor das Internet drosseln, sie muss solche neuen Verträge nur unter einem neuen Namen und nicht — wie bisher — als eine „Flatrate“, einen Pauschaltarif, verkaufen.

So soll Transparenz geschaffen werden. Das ist ein wichtiger Etappensieg für die Verbraucherschützer.

Es ist jedoch zu befürchten, dass es künftig einfach keine günstigen Flatrates mehr geben wird. Die Verbraucher also nur die Wahl zwischen einer teuren „echten“ Flatrate haben oder langsamem Surfen. Wer das Datenvolumen von 75 Gigabyte verbraucht hat — das wäre etwa nach zwölf im Netz angeschauten Filmen der Fall —, soll nämlich nur mit zwei Megabit pro Sekunde surfen.

Was die Telekom dem Verbraucher zugesteht, ist deshalb schon 2013 — dem Jahr, in dem mit „House of Cards“ die erste nur im Internet ausgestrahlte Serie für einen Emmy nominiert war — zu wenig. Denn die Bedeutung von Datendiensten im Netz wird in den kommenden Jahren zunehmen. Natürlich kann man argumentieren, dass es auch bei der Deutschen Post einen Standardbrief und einen teureren Expressbrief gibt — doch die Kosten für ein Gigabyte liegen laut Experten gerade einmal bei einem Cent für die Telekom.

Der Aktiengesellschaft liegt vor allem der eigene Gewinn am Herzen. Aus diesem Grund will sie nach wie vor ihre eigenen Produkte und Kooperationsdienste, die dafür zahlen, bevorzugen. Sie sollen von einer Drosselung ausgenommen sein. Das ist aus Sicht eines Unternehmens legitim, schadet aber dem Verbraucher, dessen Wahlfreiheit eingeschränkt ist. Vor allem aber gefährdet es die Netzneutralität, weil nicht alle Datenpakete gleich behandelt werden.

Die EU hat — obwohl die Telekom-Pläne bekannt waren — im September die Chance verpasst, klare, harte Regeln für die Netzneutralität zu formulieren. Kritiker sehen in den schwammigen Ausführungen gar eine Verschlechterung. Da muss nachgebessert werden. Denn der Verbraucher hat ein Recht auf den uneingeschränkten Zugang zum Internet als freiem Medium. Das muss die Politik schützen.