Meinung Loveparade-Verfahren: Quälende Ungewissheit

Die Justiz urteilt im Namen des Volkes. Doch im Fall der Loveparade-Katastrophe scheint es, als wolle man dem Volk diese Entscheidung verweigern. Fünfeinhalb Jahre nach dem schwarzen Tag und zwei Jahre nach der Anklageerhebung steht immer noch nicht fest, ob es überhaupt zu einer Hauptverhandlung kommt.

Ein Kommentar von Peter Kurz.

Niemand verlangt, dass die Justiz mit einem Urteil so schnell bei der Hand ist wie das Volk selbst, in dessen Namen da entschieden werden soll. Die Duisburger hatten schon Anfang 2012 ihren Oberbürgermeister aus dem Amt vertrieben. Einen Mann, der übrigens so wenig wie der Chef des Loveparade-Veranstalters auf dem Zettel der Staatsanwaltschaft steht. Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters — wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung.

Nun hat das Gesetz vor eine öffentliche Hauptverhandlung das Zwischenverfahren gestellt. Dass eine Entscheidung des Gerichts so lange auf sich warten lässt, zeigt, dass sich die Richter ganz und gar nicht im Klaren sind, ob die Angeschuldigten — so heißen sie im Zwischenverfahren — auch tatsächlich zu Angeklagten werden sollen. Da gibt es offenbar schwerwiegende Zweifel, ob es überhaupt zu einer Verurteilung käme.

Doch dass ein solcher Fall ohne öffentliche Verhandlung vom Schreibtisch aus zu den Akten gelegt wird, wäre schwer erträglich. Die Frage der Verantwortung würde nie angemessen geklärt. Wie sollten die Hinterbliebenen und die Verletzten mit einer solchen Antwort des Rechtsstaats klarkommen? Für sie ist es besonders wichtig, das Forum eines Strafprozesses zu bekommen. Nicht nur, um durch möglichst weitgehende Aufklärung mit dem Erlebten auch seelisch abschließen zu können, soweit das überhaupt je möglich sein kann. Auch würden ihre Opferrechte und Beweismöglichkeiten in einem Strafprozess stärker sein als in einem Zivilprozess, den sie dann mit ihren Schadensersatzklagen bestreiten müssten.