Meinung Mietpreisbremse ist verfassungsgemäß aber nicht wirklich wirksam

Meinung | Berlin · Kollektives Aufatmen bei der Bundesregierung, ihre Mietpreisbremse ist verfassungsgemäß. Für Mieter wird sie jedoch kaum etwas verbessern und kann keine wirkliche Lösung für die Zukunft sein.

Die Mietpreisbremse ist verfassunggemäß aber hilft sie auch wirklich?

Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Die Große Koalition kann sich bestätigt fühlen. Ihre gesetzliche Mietpreisbremse hält auch verfassungsrechtlichen Bedenken grundsätzlich Stand. Das hat Karlsruhe jetzt klar gemacht. Man stelle sich nur die Blamage vor, wenn die hier erst kürzlich vom Koalitionsausschuss unter lautstarkem Selbstlob festgezurrte Gesetzesverschärfung plötzlich ebenfalls Makulatur gewesen wäre. Das Bild eines handlungsfähigen Regierungsbündnisses bleibt also zumindest an dieser Stelle ungetrübt.

Auch mit den höchstrichterlichen Weihen für die Mietpreisbremse lässt sich die in vielen Landesteilen ausgebrochene Mietenexplosion allerdings nicht wirksam bekämpfen. Schließlich gilt weiterhin der ungeschriebene Grundsatz, wo kein Kläger, da auch kein Richter. Soll heißen: Wer bei einer angespannten Wohnungslage endlich eine halbwegs finanzierbare Bleibe gefunden hat, wird erst einmal froh darüber sein, anstatt sich flugs mit seinem Vermieter anzulegen und auf eine Senkung der möglicherweise überhöhten Miete zu pochen. Die jetzt durch Karlsruhe bestimmte Vereinbarkeit des Mieterschutzes mit dem Grundgesetz werden solche Mieter zwar gern hören. Aber in der Praxis tut das für sie kaum etwas zur Sache. Zudem haben die obersten Richter selbst die Grenzen für den Bestand der Mietpreisbremse aufgezeigt, indem sie deutlich machten, dass der Gesetzgeber gut beraten war, Ausnahmen zuzulassen. So bleiben Neubauten und Wiedervermietungen nach einer umfassenden Sanierung bekanntlich von dem Gesetz unberührt.

Genau dort können Vermieter dann auch verlangen, was der Markt hergibt. Genau das ist aber gerade in Ballungsgebieten ein Riesen-Problem. Denn hier wird zwar nach Kräften gebaut und saniert, aber leisten können sich solche Wohnungen Normalverdiener kaum mehr. Auch hier zeigt sich, dass die Mietpreisbremse kein Allheilmittel ist. Wer als Politiker glaubt, dass die Karlsruher Entscheidung einem Freibrief für immer weitere Verschärfungen gleich kommt, sollte jedenfalls das Kleingedruckte darin lesen und keine falschen Erwartungen wecken. Das gilt auch für jene, die schon seit Monaten für eine generellen Mietpreisdeckel trommeln. Seit Dienstag spricht einiges dafür, dass sie damit in Karlsruhe womöglich auf die Nase fallen.

Man kann es deshalb auch nicht oft genug wiederholen: Es muss nicht nur viel, sondern billiger gebaut werden. Dazu gehört die Ausweisung preiswerten Baulands durch die Kommunen genauso wie die Entschlackung der zuletzt immer kostenträchtiger gewordenen Bauvorschriften. Die Mietpreisbremse kann nur eine Ergänzung sein, um Auswüchse auf angespannten Wohnungsmärkten politisch zu lindern. Etwas anderes zu behaupten, widerspricht der Praxis. Ihr Effekt dort ist gering. Das zeigt auch eine vor wenigen Monaten veröffentlichte Untersuchung Berliner Wirtschaftsforscher. So lange Wohnungen vielerorts ein Luxusgut sind, wird sich an der Misere nichts ändern.