Wasser darf kein Spekulationsobjekt sein

Die Privatisierungs-Regelung der EU muss gestoppt werden.

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens hat es durchaus Sinn, einheitliche EU-Regeln einzuführen. Der Wassermarkt ist aber keinesfalls ein solcher Bereich — vor allem aus deutscher Sicht nicht. Denn hierzulande regelt die öffentliche Hand den Markt, und zwar im Sinne des Bürgers.

Es ist deshalb nicht notwendig, wie es der französische EU-Binnenmarktkommisssar Michel Barnier fordert, „die Risiken der Günstlingswirtschaft, des Betrugs und sogar der Korruption“ zu minimieren. Die Kommunen, die die Wasserkonzessionen vergeben dürfen, können damit keine hohen Gewinne einfahren. In der Regel werden nur die Kosten gedeckt, und es wird eine kleine Rendite verbucht.

Es ist auch nicht sinnvoll, mehr Wettbewerb, wie es Barnier will, zu schaffen. Weil Wettbewerb beim Thema Wasser fehl am Platze ist. Denn der Rohstoff sollte ein öffentliches Gut und keine Handelsware sein. Das jedoch scheint der Binnenmarkt-Kommissar auszublenden. Ob dies allerdings damit zusammenhängt, dass vor allem zwei große französische Unternehmen von der EU-weiten Marktöffnung profitieren würden, darüber kann man nur spekulieren.

Aber egal, aus welchem Grund die Neuerung auf den Weg gebracht wurde, gilt es, sie noch rechtzeitig zu stoppen. Und dies ist Aufgabe der Bundesregierung, die sich ganz klar positionieren sollte. Sie muss den Verantwortlichen in der EU deutlich machen, dass es in Deutschland eine sehr gut organisierte und funktionierende Wasserwirtschaft gibt.

Dieses System könnte sogar Vorbild für andere Länder sein. Eine Änderung darf nicht hingenommen werden. Denn die Folgen der Neuerung wären eine weitere Mehrbelastung für die Bürger. Bei denen ist aber das Ende der Fahnenstange erreicht. Es gibt schließlich schon zu viele Haushalte, die sich die Stromkosten nicht leisten können.

Würde künftig auch der Wasserpreis extrem ansteigen, könnten diese Menschen sich zudem ein notwendiges Grundnahrungsmittel nicht mehr leisten. Und wie schon so oft würde der Steuerzahler in die Bresche springen. Er müsste die Gewinne der Spekulanten — wie schon während der Finanzkrise — zahlen. Das darf nicht geschehen, schon gar nicht unter dem Deckmantel der Europäischen Union.