Kriminalität 17-Jährige angezündet - Anklage fordert lebenslange Haft

Arnsberg · Ein 24-Jähriger soll eine Jugendliche angezündet haben, um mit der brutalen Tat Leid über die Familie seiner Ex-Verlobten zu bringen. Im Prozess gegen den Mann gab es nun die Plädoyers.

Im Mordprozess wird ein Urteil gegen den angeklagten 24-Jährigen erwartet. (Symbolbild)

Foto: Bernd Thissen/dpa

Im Mordprozess um eine mit Benzin übergossene und angezündete 17-Jährige fordert die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten. Zudem soll die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, wie ein Sprecher des Landgerichts Arnsberg auf dpa-Anfrage mitteilte. Die Verteidigung des angeklagten 24 Jahre alten Syrers plädierte dem Sprecher zufolge auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und elf Monaten. Das Gericht hatte die Öffentlichkeit zuvor während der Plädoyers vorübergehend ausgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, er habe die Schwester seiner Ex-Verlobten am 22. März in Menden im Sauerland angezündet, um Leid über die Familie zu bringen. Er sei mit der Trennung von seiner Ex-Verlobten nicht klargekommen und habe daher den tödlichen Angriff begangen. Er sei mit Benzinkanistern zur Wohnung der Familie gekommen und als die 17-Jährige die Tür geöffnet habe, habe er sie sofort mit der Flüssigkeit übergossen und in Brand gesteckt, hatte die Staatsanwältin zu Prozessbeginn Mitte September in ihrer Anklageverlesung geschildert.

Die 17-Jährige war zwei Wochen später infolge ihrer schweren Brandverletzungen an Multiorganversagen gestorben, gab der Vorsitzende Richter Petja Pagel aus einem medizinischen Bericht wieder. Einer vorgelesenen Baumarkt-Rechnung zufolge soll der Angeklagte kurz vor der Tat unter anderem einen schweren Vorschlaghammer und mehrere Kanister gekauft haben. Der Richter sagte, es habe im Prozessverlauf keine Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum zum Tatzeitpunkt gegeben.

Während des Prozesses gab es immer wieder Unterbrechungen und Verzögerungen. Das Urteil soll noch heute verkündet werden.

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(dpa)