Apotheken-Rabattmodell hat Bestand

Montanus-Vorteil 24: Das Landgericht verbietet den Winterfeld-Apotheken nur die Werbung für einen Teilbereich.

Burscheid. Am Ende war es nur noch ein ganz dünner Erfolg für die Wettbewerbszentrale: Die 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln unter Vorsitz von Richter Dieter Kehl hat gestern die Werbung für einen Teilbereich des Rabattmodells "Montanus Vorteil24" der Burscheider Apothekerfamilie Winterfeld verboten. Das Modell an sich stand aber gar nicht mehr zur Diskussion: Die Klage dagegen war schon im Laufe des Verfahrens zurückgezogen worden.

Entsprechend wertete Andreas Winterfeld den Ausgang des Verfahrens auch als "großen Erfolg": "Wir werden das Modell unseren Kunden weiter uneingeschränkt anbieten." Möglicherweise wolle man trotzdem noch gegen das Urteil des Landgerichts Berufung einlegen.

Das als Anwort auf den wachsenden Online-Handel mit Medikamenten gedachte Modell funktioniert über den niederländischen Umweg: Winterfelds haben dafür in Dinxperlo eine weitere Apotheke eröffnet, über die die Bestellungen abgewickelt werden.

Das Werbeverbot des Gerichts bezieht sich ausschließlich auf die zehn Prozent Rabatt für die rezeptpflichtigen Medikamente. Die Gewährung der 20 Prozent Rabatt auf rezeptfreie Arzneimittel kann weiter ungehindert beworben werden. Und auch das Verbot gilt laut Gerichtssprecher Dirk Eßer allein für die dem Gericht vorliegenden Prospekte.

"Natürlich darf der Beklagte das Urteil nicht umgehen, indem er die Werbung nur ein bisschen abändert", sagt Eßer. Aber Hinweise an Kunden im Geschäft seien durch das Urteil zum Beispiel nicht untersagt.

Unabhängig von der Klage der Wettbewerbskammer hatte auch die Apothekenkammer Nordrhein ein berufsrechtliches Verfahren gegen die Betriebserlaubnisinhaber Lissy, Karl Dietrich und Ursula Winterfeld erwogen. Doch nach der erfolgten schriftlichen Anhörung "haben wir nichts Negatives mehr gehört", so Andreas Winterfeld.