Burscheid: Weiterer Schritt in Richtung Windrad

Verwaltungsgericht: Der Antrag eines Klägers auf aufschiebende Wirkung des Verfahrens ist in der vergangenen Woche abgewiesen worden.

Burscheid. In den 13 Jahren seit Antragstellung hat Johannes Stamm schon manche Schlacht für das geplante Windrad auf seinem Obstgut in Großhamberg geschlagen. Seit Freitag scheint er dem Bau der ersten Anlage auf Burscheider Stadtgebiet wieder ein Stück nähergekommen. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag auf aufschiebende Wirkung des Verfahrens zurückgewiesen.

Im Frühjahr hatte ein Anwohner gegen die inzwischen erfolgte Genehmigung der Windkraftanlage Klage erhoben. Das Verfahren hätte aber normalerweise für die Errichtung keine aufschiebende Wirkung gehabt. Diese sollte daher der zusätzlich eingereichte Antrag bewirken. Doch das Gericht wies das Ansinnen zurück.

Stamms Kölner Anwalt Christian Giesecke sieht in dieser Entscheidung auch einen juristischen Fingerzeig für das gesamte Verfahren: "Ob einem solchen Antrag stattgegeben wird, beurteilt das Gericht in der Regel aufgrund der Einschätzung, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat oder nicht." Derzeit ist noch offen, ob der Kläger das Verfahren jetzt überhaupt noch weiterbetreibt.

Ein Ziel hat er aber zumindest schon einmal erreicht: "Das Windrad werden wir in diesem Jahr nicht mehr ans Laufen bekommen", sagt Johannes Stamm. Der Grund: Die Herstellerfirma Enercon, deren Anlagentyp E-48 in Großhamberg errichtet werden soll, braucht zeitlichen Vorlauf für die Produktion. "Anfang der Woche hat die Firma mich noch mal angerufen und da hatte ich noch nichts vorliegen."

Enercon wolle aber neben einer Bankenbestätigung zur Finanzierung auch eine nicht mehr anfechtbare Genehmigung vorliegen haben. Die Bestellungsfrist für dieses Jahr ist damit offenbar abgelaufen. "Dadurch wird sich der Bau wahrscheinlich ins Frühjahr 2009 verschieben", glaubt der Obstbauer.

Dabei sei die Windkraftanlage wegen der steigenden Energiepreise für ihn notwendiger denn je. Normalerweise hätte er nach der im vergangenen Jahr erfolgten Genehmigung im zweiten Halbjahr 2008 schon Überschüsse erwirtschaften können. "Ob ich für den Kapitalverlust Entschädigungszahlungen einfordere, soll noch juristisch geprüft werden."

Neben der Verwaltungsgerichtsklage hatte ein weiterer Anwohner bei der Bezirksregierung noch Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt - gerade noch rechtzeitig vor der weitgehenden rechtlichen Abschaffung dieser Einspruchsmöglichkeit. Auch dieser Widerspruch soll nach Aussage von Anwalt Giesecke aber keine aufschiebende Wirkung haben. Zu dem derzeitigen Verfahrensstand konnte ein Sprecher der Bezirksregierung am Freitag keine genaue Aussage machen.

Noch keine Klarheit herrscht nach Stamms Angaben bei der geplanten neuen Zufahrt vom Forellental zum Mönchhof. Seit Ende 2002 ist die Baustelle vom Kreis mit einem Baustopp versehen. Im Herbst 2007 hatte der Petitionsausschuss des Landestages einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. "Doch der ist vom Kreis noch immer nicht in eine Genehmigung umgesetzt worden", klagt Stamm. Welche Anforderungen aus Sicht der Kreisverwaltung dazu erfüllt werden müssen, konnte am Wochenende nicht mehr geklärt werden.