Düsseldorf Analyse: Polit-Zoff um die Zweckentfremdung

Werden in Düsseldorf zu viele Wohnungen an Touristen vermietet? Die Stadt tappt im Dunkeln. Die „Ampel“ kommt zu unterschiedlichen Einschätzungen.

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Düsseldorf. In Berlin packt die Politik die ganz dicke Keule aus. Um den Kampf um das knappe Gut „Wohnung“ zu entspannen, gilt ab sofort ein strenges Zweckentfremdungs-Verbot. Wer eine nicht genehmigte Ferienwohnung vermietet, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 100 000 Euro rechnen. Das Ziel: weniger Druck auf dem hart umkämpften Wohnungsmarkt. Die Frage: ein Vorbild für Düsseldorf? Eine Stadt, in der bezahlbarer Wohnraum ebenfalls knapp ist?

Klar ist: Auch hier werden immer mehr Wohnungen an Touristen vermietet. Airbnb sagt auf WZ-Anfrage: Am 1. April waren es 2300 Inserate in Düsseldorf, 68 Prozent mehr als am 1. April 2015. Trotzdem fehlt es an belastbarem Zahlenmaterial. Zwar sorgte jetzt eine Studie des Immobilienentwicklers GBI für Aufsehen, wonach auch in Düsseldorf die Zahl der Übernachtungen von Reisenden in Privatwohnungen stark gestiegen sei. Doch die Studie ist mit Vorsicht zu genießen — und zwar nicht nur, weil das Unternehmen auch auf Service-Appartements spezialisiert ist und diese vielleicht auf dem Grundstück an der Harkortstraße realisieren will. Hinzu kommt: Auf Nachfrage der WZ weigerte sich das Unternehmen, anzugeben, wie genau das Ergebnis der fünftägigen Stichprobe ausfiel und wie dieses für Düsseldorf konkret hochgerechnet wurde.

Auch die Stadtverwaltung kann an dieser Stelle nicht weiterhelfen. „Uns fehlt das Instrument, um zu ermitteln, in wie vielen Wohnungen Privatübernachtungen angeboten werden“, erklärte am Montag Stadtdirektor Burkhard Hintzsche im Wohnungsausschuss. Er sagte aber auch, dass dieses Instrument geschaffen werden könnte. Denn die 2006 ausgelaufene Landesverordnung, die ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vorsah, könnte kommunal wiedereingeführt werden. Köln hat das gemacht — ohne, dass dort signifikante Effekte auf den Wohnungsmarkt festzustellen gewesen wären, wie Wohnungsamtsleiter Thomas Nowatius am Montag im Ausschuss sagte.

Bleibt trotzdem die Frage: Sollte Düsseldorf eine Satzung einführen, wonach gewerbliche Nutzungen von Wohnungen zumindest angemeldet werden müssten? Es muss ja nicht gleich ein Zweckentfremdungsverbot sein.

Doch diese Satzung wird nicht kommen. Der Ampel-Kooperationspartner FDP macht da nicht mit. „Das schafft grundlos zusätzliche Bürokratie“, sagt Rainer Matheisen. Außerdem halte er nichts von möglichen Steuern, die auf die Vermieter zukämen. Tatsächlich rechnete Hintzsche am Montag vor, dass der erhöhte Personalbedarf zur Umsetzung der Satzung nur zehn bis 15 Prozent der Summe ausmache, die durch die so genannten Ausgleichszahlungen eingenommen werden könnten.

Anbieter wie Airbnb schaffen laut Matheisen zudem ein willkommenes Angebot für Reisende, die sich kein Hotel leisten können oder lieber bei Düsseldorfern übernachten wollen.

Anders sieht das Matthias Herz (SPD). „Wir wollen wissen, wie viele Wohnungen dem Wohnungsmarkt entzogen werden, um gegebenenfalls reagieren zu können.“ Wenn auch nicht unbedingt so streng wie in Berlin. Zudem glaubt er, dass die Satzung zu mehr Steuerehrlichkeit führen würde.

Wie auch immer, am Ende stehen sich unvereinbare Positionen gegenüber. Helfen könnte ein Kompromiss: Denn auch ein externes Gutachten kann die Frage klären, wie viele Wohnungen dauerhaft von Touristen belegt sind.