Gericht Buchhalterin zweigt knapp 100 000 Euro ab

50-jährige Mutter von drei Kindern war der Meinung, wegen unbezahlter Überstunden stehe ihr das Geld zu. Sie muss ins Gefängnis.

Düsseldorf. Rita W. (Name von der Redaktion geändert) fühlte sich mit ihrer Situation überfordert. Die Scheidung von ihrem Ehemann war hart gewesen, nun versorgte sie ihre drei Kinder allein, der Vater wurde krank. „Ich stand ständig unter Strom“, so die 50-jährige Buchhalterin. Mehr als 900 unbezahlte Überstunden habe sie in einem Düsseldorfer Ingenieurbüro geleistet — Grund genug für sie, in eineinhalb Jahren 99600 Euro an dem Unternehmen vorbeizuschleusen und auf ihr eigenes Konto zu überweisen. Deshalb wurde die bereits einschlägig vorbestrafte Buchhalterin im vergangenen Jahr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Jetzt ging sie gegen das Urteil vor. Zwar räumte sie alle Vorwürfe ein, erhoffte sich jedoch eine mildere Strafe.

„Ich weiß, dass das verkehrt war. Aber ich habe gedacht, wegen der ganzen Überstunden, steht es mir vielleicht auch ein stückweit zu. Und gemerkt hat es ja auch erst mal keiner“, erklärte sich Rita W. am Donnerstag vor Gericht.

25 Zahlungsläufe manipulierte die 50-Jährige, in dem sie eine Zahlungsvorschlagsliste der Geschäftsführung zum Abzeichnen vorlegte, danach aber Kontodaten durch ihre eigenen ersetzte. Vor Gericht erklärte Rita W., dass sie das Geld auch für die Behandlung ihres kranken Vaters brauchte. Außerdem habe sie der Schadensersatz, den sie für ihre erste Veruntreuung leisten musste, in die Schulden getrieben.

Das Gericht sah keinen Anlass für die Reduzierung des Strafmaßes und blieb bei der Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten — zwei Monate davon werden jedoch schon als vollstreckt anerkannt.