Gericht Vor Glastür gelaufen: Kaufhaus muss zahlen

Kundin bekommt Schmerzensgeld und zerbrochene Keramik-Brücke ersetzt.

Düsseldorf. Marion P. (Name von der Redaktion geändert) wollte im November 2013 nur schnell etwas umtauschen, doch dann krachte es. Sie lief im vorweihnachtlichen Trubel vor die Glastür eines Mode-Kaufhauses an der Schadowstraße. Dabei erlitt die Düsseldorferin nicht nur eine Prellung am Kopf und eine Platzwunde an der Lippe. Ihre Keramik-Brücke ging zu Bruch. Marion P. verklagte das Unternehmen auf Schadensersatz und 1500 Euro Schmerzensgeld. Das Mode-Kaufhaus verweigerte eine Zahlung und erklärte, sich an alle Sicherheitsvorschriften gehalten zu haben.

Das sieht das Gericht jedoch anders. Es entschied jetzt: Marion P. stehen 500 Euro Schmerzensgeld zu. Außerdem muss das Unternehmen ihre bisher entstandenen Kosten in Höhe von 145 Euro sowie Anwaltskosten in Höhe von 413 Euro übernehmen. Darüber hinaus muss es alle Folgekosten, die durch die Zahnbehandlung entstehen, tragen. Bisher hatte sich die 67-Jährige nämlich nur ein Provisorium einsetzen lassen.

Laut Gericht hat das Unternehmen die Verkehrssicherungspflicht verletzt. Es hätte die geschlossene Glastür besser sichtbar machen müssen — zum Beispiel mit einem Milchglas-Balken. Dies war erst nach dem Vorfall geschehen. Dass die Glastür für Kunden eine Verletzungsgefahr darstellte, zeigte auch ein weiterer Vorfall: Etwa zwei Stunden, bevor Marion P. sich verletzte, war eine andere Frau ebenfalls vor die Glastür gelaufen.