Bei Einreise am Flughafen Düsseldorf erwischt Goldschmuck für 47.000 Euro eingeschmuggelt – für Hochzeit der Tochter
Düsseldorf · Goldschmuck im Wert von fast 47.000 Euro hat ein Reisender aus Dubai versucht, am Düsseldorfer Flughafen einzuschmuggeln. Das Geschmeide soll angeblich für die Hochzeit seiner Tochter sein. Ob er es rechtzeitig wiederbekommt, ist fraglich.
(csr) Einen im wahrsten Sinne des Wortes hochkarätigen Fund im Wert von beinahe 47 000 Euro machte der Zoll am Flughafen bei einem Reisenden. Der 55-Jährige aus dem Kreis Heinsberg kam mit einem Flug aus Dubai zurück nach Deutschland. Als er den Gepäckbereich durch den grünen Ausgang verließ und damit angab, nichts anzumelden zu haben, wurde er von den Zöllnern angesprochen und zur Gepäckkontrolle gebeten.
Auf den Röntgenbildern konnten die Beamten dann mehrere Schmuckstücke im Handgepäckkoffer des Mannes erkennen, welche sie sich genauer anschauen wollten. Nach dem Öffnen seines Gepäcks, fanden die Zollbeamten dann neben mehreren neuen Kleidungsstücken auch diverse Schmuckschatullen in verschiedenen Größen.
Insgesamt entdeckten sie 21 Schmuckstücke, darunter Halsketten, Armreife, Ohrringe und Ringe, alles aus 22-karätigem Gold und teilweise mit Edelsteinen besetzt.
Darauf angesprochen gab der Reisende an, den Schmuck für die Hochzeit seiner Tochter gekauft zu haben. Zu allen weiteren Fragen schwieg er jedoch. Aufgrund der beigelegten Rechnungen konnten die Zöllner einen Gesamtwert des Schmucks von 46 926,73 Euro ermitteln. Da hiermit die Reisefreimenge von 430 Euro deutlich überschritten wurde, leiteten die Zollbeamten noch vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung gegen den Reisenden ein.
Der Schmuck wurde als Beweismittel sichergestellt und wird nach dem Ende des Verfahrens und Zahlung der entsprechenden Steuern und Einfuhrabgaben wieder an den Reisenden übergeben. Ob dies rechtzeitig zur Hochzeit der Tochter klappt, ist allerdings fraglich. Reisende dürfen bei der Einreise oder Rückkehr aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten, aus steuerlichen Sondergebieten wie den Kanarische Inseln und von der Insel Helgoland Waren im Wert von bis zu 430 Euro einfuhrabgabenfrei nach Deutschland einführen, wenn sie mit dem Flugzeug oder Schiff ankommen.