Frau (24) im Badezimmer bedrängt - Bewährung für Handwerker
Düsseldorf. Mit zittrigen Händen steht die 24-Jährige neben ihrem Anwalt, ihre Finger kneten einen kleinen weißen Ball. Immer wieder beginnt sie zu weinen, die Unterlippe zittert, der Blick ist starr auf den Boden gerichtet.
Vor zwei Jahren war sie in ihrem eigenen Badezimmer sexuell bedrängt worden, noch heute macht sie sich Vorwürfe, dass sie den Täter selbst in ihre Wohnung gelassen hatte.
Er war Handwerker, hatte ihren Balkon saniert und sie gefragt, ob er ihre Toilette benutzen dürfte. Er lockte die Frau unter einem Vorwand ins Badezimmer, entblößte sich, hielt sie fest und forderte Sex. Die Auszubildende reagierte richtig: Sie wehrte sich vehement und konnte den Mann aus der Wohnung bugsieren.
Am Mittwoch ging der zweifache Familienvater gegen das Gerichtsurteil vom 25. Januar 2010 in Berufung. Er war vom Amtsgericht zu einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden, beschränkte sich nun im Berufungsverfahren auf das Strafmaß, das ihm zu hoch erschien. Dass der Angeklagte auf eine Bewährungsstrafe hinaus wollte, konnte das Opfer nicht fassen. "Sie ist sprachlos", erklärte ihr Anwalt. "Sie hat Angst, dass er wieder vor ihrer Tür stehen könnte. Sie fühlt sich nicht sicher."
Die Attacke hat bei der 24-Jährigen massive seelische Verletzungen verursacht: Sie leidet unter Schlafstörungen und Panikanfällen, die Nähe von Männern kann sie nicht ertragen, sie wechselt die Straßenseite, wenn ihr einer entgegenkommt.
Der Vorsitzende Richter sprach von einem spontanen Fehltritt des Angeklagten. Der Mann bedauere den Vorfall, habe außerdem von seinem Opfer abgelassen, als er den Widerstand spürte. Mittlerweile führe er ein geregeltes Familienleben, übernehme Verantwortung für seine zwei Kinder und seine kranke Ehefrau. In seinem letzten Wort beteuerte der Angeklagte, die Frau habe eine Begegnung mit ihm nicht zu fürchten. Das Gericht glaubte ihm: Er wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.