Gerümpel löst Bahnchaos aus
Verdächtiger Fund legt in Düsseldorf den Hauptbahnhof lahm. Er gehört einem Sperrmüllsammler.
Düsseldorf. Die Entdeckung eines verdächtigen Koffers am Düsseldorfer Hauptbahnhof hat am Dienstag im morgendlichen Berufsverkehr für Chaos gesorgt.
Eine Stunde lang waren alle Gleise gesperrt, kein Zug konnte den Bahnhof mehr passieren. Spezialisten der Bundespolizei untersuchten das Gepäckstück - und gaben schließlich Entwarnung: Es enthielt nur Gerümpel. Den Besitzer ermittelte die Polizei wenig später. Es handelt sich um einen Sperrmüllsammler aus Polen.
Um 6.45 Uhr wurden Reisende auf den herrenlosen Trolley auf dem Bahnsteig 13/14 aufmerksam und alarmierten die Bundespolizei. Um 7 Uhr wurden der Bahnsteig und die benachbarten beiden Gleise sowie der Nordtunnel der Bahnhofspassage geräumt und Spezialkräfte angefordert.
Um 7.25 Uhr entdeckten die Ermittler auf den Videoaufnahmen des Bahnsteigs einen Mann, der den Koffer neben einer Bank abstellte und sich zügig entfernte. Um 8.05 Uhr wurde dann der gesamte Bahnhof für den Zugverkehr gesperrt.
Bundespolizisten durchleuchteten den Koffer mit Röntgengeräten. Schließlich öffneten sie ihn um 8.57 Uhr von Hand - und entdeckten neben mehreren Stiefeln und Taschen etwa eine Pfanne und ein Nähkästchen. Um 9 Uhr wurde die Sperrung aufgehoben. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten 177 Züge bereits über 3.600 Minuten Verspätung angehäuft.
"Es gab etliche Ausfälle und Umleitungen", so Udo Diederich, Leiter der Inspektion am Bahnhof. Parallel zur Arbeit der Spezialisten wurde eine Beschreibung des verdächtigen Mannes zur Fahndung herausgegeben. Mit Erfolg: Um 10.05 Uhr wurde in der Passage des Hauptbahnhofes ein 39-jähriger Pole festgenommen. Er gab zu, den Koffer abgestellt zu haben.
"Der Mann ist ein leidenschaftlichen Sperrmüllsammler", sagte Diederich. Er habe das Gerümpel verkaufen wollen und befunden, der Bahnhof sei ein guter Platz, um die Fundstücke zu lagern. Dann machte er sich auf nach Düsseldorf-Garath, um weiterzusammeln - und kam wegen der Sperrung selbst nicht zurück zum Hauptbahnhof. Strafrechtlich drohen dem Mann keine Konsequenzen, möglich ist aber eine Zivilklage der Bahn: Der Schaden liegt wohl im vier- bis fünfstelligen Bereich.