Ankauf: Bleiberecht für „Diana“ von Arnold Böcklin
Bund, Land und Stadt beteiligten sich am Erwerb des kostbaren Gemäldes von der Erbengemeinschaft des Nachlasses Behrens.
Düsseldorf. Arnold Böcklin (1827-1901) gehört zu jenen Malern, die von Düsseldorf aus den Weg in die weite Welt gefunden haben: Von 1846 bis 1847 hat er an der Bolkerstraße 4 gewohnt, war Mitglied des Malkastens und lernte bei Wilhelm Schirmer an der Kunstakademie die Landschaftsmalerei kennen.
Die erste wissenschaftlich fundierte Retrospektive auf deutschem Boden, welche Böcklin-Forscher Rolf Andree 1974 organisiert hatte, fand ebenfalls in Düsseldorf, im Kunstmuseum, statt. Und nun bleibt auch sein Meisterwerk "Die schlafende Diana, von zwei Faunen belauscht" für immer in der Stadt: im museum kunst palast am Ehrenhof.
Böcklin schuf das Gemälde 1877. Es zeigt Diana, die Göttin des Lichts und der freien Natur. Die Schlafende ist halb bekleidet und halb nackt, das goldgelbe Schleier-Gewand ist durchsichtig. Im Kontrast zu ihr komponierte Böcklin zwei haarige, lüstern grimassierende Faune. Während die Hände der schönen Dame in marmornem Weiß das Grazile der Gestalt betonen, sind die Pranken der pelzigen Figuren zupackend, ihre Münder und Augen aufgerissen. Böcklin spielt in diesen Waldschrats mit dem Motiv der Begierde und überträgt den Voyeurismus auch auf den Betrachter.
1894 erwarb der jüdische Bankier und Sammler Eduard Ludewig Behrens aus Hamburg das Werk. Nach dessen Tod ließ die Familie Teile der Sammlung in den 20er Jahren schätzen und zum Verkauf anbieten. Die "Schlafende Diana" wurde in der zweiten Hälfte der 30er Jahre an die Galerie Almas verkauft und gelangte von dort an das Deutsche Reich für das geplante Hitler-Museum in Linz.
Nach der Machtübernahme der Nazis galt die Witwe Franziska Behrens als Mischling ersten Grades, sie durfte in Hamburg bleiben. Ihre Kinder George und Elisabeth Emma wurden verfolgt, emigrierten, kehrten nach dem Krieg nach Hamburg zurück und machten 1948 Wiedergutmachungszahlungen erfolgreich geltend. Wieso sie damals nicht die im Dritten Reich zwangsverkauften Bilder zurückforderten, lässt sich nicht mehr nachweisen.
Seit 1966 befindet sich die "Diana" als Dauerleihgabe des Bundes im Ehrenhof. Erst 2006 stellten die Erben einen Antrag auf Rückgabe, dem stattgegeben wurde. In einer Hilfsaktion des Bundes, des Landes und der Stadt wurde die "Diana" nun zurückgekauft. Die Stadt zahlte die Hälfte der Summe. Sie liegt im sechsstelligen Bereich.