Düsseldorf Prozess: Pflegedienstleiter zockte Rentner ab

Bis zuletzt hatte der Leiter eines Pflegedienstes offenbar auf einen Freispruch gehofft. Doch das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 42-Jährige ein Ehepaar ausgenommen hat.

Foto: Volker Hartmann

Düsseldorf. Bis zuletzt hatte der Leiter eines Pflegedienstes offenbar auf einen Freispruch gehofft. Doch das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 42-Jährige ein Ehepaar ausgenommen hat. Fast 12 .00 Euro sind von dem Konto verschwunden, sogar der komplette Dispositions-Kredit war abgeräumt worden. Am Montag wurde der Angeklagte zu einer Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt ist.

Dahinter verbirgt sich eine tragische Geschichte. Die Ehefrau, die wegen einer Zuckererkrankung ins Krankenhaus musste, wollte, dass ihr Mann gut versorgt ist. Dem Leiter des Pflegedienstes schenkte sie volles Vertrauen, der 42-Jährige bekam sogar eine Generalvollmacht für das Konto. Doch dann konnten Rechnungen nicht mehr bezahlt werden, weil kein Geld mehr da war. Es wurde Strafanzeige erstattet.

Der Angeklagte bestritt, Geld in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Die Eheleute seien von Anfang an schwierige Kunden gewesen. Bei der Frau sei es immer wieder zu „Gefühlsausbrüchen“ gekommen. Als sie ins Krankenhaus musste, hätte ihr Mann eigentlich auch stationär aufgenommen werden sollen. Das habe sie aber mit allen Mitteln verhindern wollen: „Wir sollten alles tun, damit es ihm gut geht.“

Wie der Pflegedienstleiter erklärte, sei er sechs bis acht Mal täglich bei dem Rentner gewesen. Das seien Leistungen gewesen, die nicht mehr über die Pflegeversicherung abgerechnet werden konnten. Er habe dem Mann auch Bargeld gebracht, allerdings ohne eine Quittung zu verlangen. Von dem Geld sei außerdem ein neues Wohnzimmer angeschafft worden. Auch die Belege dafür habe er dem Mann gegeben. Darum konnte der Angeklagte diese auch in der Verhandlung nicht vorweisen.

Doch das Gericht war der Überzeugung, dass der Angeklagte das Geld veruntreut habe. Der Rentner ist inzwischen verstorben, seine Frau ist weiter schwer krank und pflegebedürftig.