Vom Flughafen in die JVA
Düsseldorf. Ein 25-jähriger Deutscher durfte am Sonntag direkt vom Flughafen Terminal ins Gefängnis weiterreisen. Der Mann war aus St. Petersburg gekommen und hatte am Flughafen seine Papiere vorgelegt.
Dabei fiel den Beamten der Bundespolizei auf, dass gegen den 25-Jährigen ein Haftbefehl des Amtsgerichts Euskirchen und der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vorlag.
Der Mann hatte im Jahr 2007 in 21 Fällen unerlaubt Betäubungsmittel erworben und war 2009 der Hauptverhandlung ferngeblieben. Zusätzlich suchte ihn die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Da der 25-Jährige eine verhängte Geldstraße von 3 600 Euro nicht gezahlt hatte, war er zur Haft ausgeschrieben.
Die Bundespolizei lieferte den Mann unverzüglich in die JVA ein, wo er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tage absitzen muss.