Polizei in Hilden und Haan Lachgas am Steuer wird zum Problem

Hilden/Haan · Ein 23 Jahre Haaner soll jetzt einen Unfall unter dem Einfluss von Lachgas verursacht haben. Tatsächlich steigt ganz allgemein die Zahl von Drogenmissbrauch am Steuer, auch im Kreis Mettmann. Wie die Polizei die Lage einschätzt.

Wichtiges Hilfsmittel auch der Polizei im Kreis Mettmann ist zur Erkennung von Drogenmissbrauch eine Drugwipe. Das ist ein Drogenschnelltest.

Foto: dpa/Soeren Stache

Etwa 10 000 Euro Schaden hat ein 23-Jähriger vor einer Woche bei einem Alleinunfall in Haan verursacht, als er die Kontrolle über seinen Wagen verlor. Er fuhr gegen einen Zaun und einen Baum. Den Polizisten, die den Unfall aufnahmen, fiel das Verhalten des Autofahrers auf. Sie vermuteten, dass er unter dem Einfluss berauschender Mittel stand.

Daher führten sie zunächst einen freiwilligen Atemalkoholtest bei dem 23-Jährigen durch, der negativ verlief. Nachdem ein Drogenvortest wegen des körperlichen Zustands des Mannes am Unglücksort nicht durchgeführt werden konnte, brachten die Polizeikräfte ihn zur Wache nach Hilden. Eine Ärztin nahm dem Mann zur weiteren Beweisführung Blut ab. Außerdem stellten die Polizisten den Führerschein des Mannes sicher.

Im Unfallauto fanden die Einsatzkräfte eine Lachgaskartusche. Nun wird ermittelt, ob der Haaner Lachgas konsumiert hat und der Unfall darin begründet liegt. Das aber kann dauern: Durchführung und Auswertung der toxikologischen Untersuchung dauern zirka vier bis sechs Monate, heißt es von der Kreispolizei Mettmann auf Nachfrage der Redaktion: „Die Untersuchung von Blutproben hinsichtlich Alkohol dauert zum Vergleich nur wenige Tage“, sagt Sprecherin Isabelle Rust.

Es ist nicht der einzige Fall, in dem ein Autofahrer unter dem Einfluss von Lachgas stand: Unsere Zeitung berichtete allein in diesem Jahr bereits über mehrere Fälle. So wurde im September hinter dem Steuer seines Taxis ein 24-Jähriger im Düsseldorfer Hafen dabei beobachtet, wie er Lachgas konsumierte. Eine Zeugin rief die Polizei.

Fahren im Lachgasrausch
ist eine Straftat

Weil ein 21-Jähriger samt Beifahrerin in Duisburg nachts auffällig mit seinem Auto fuhr, hielten ihn Polizisten an. Der Mann bewahrte in seinem Wagen Utensilien für den Gebrauch von Betäubungsmitteln und Luftballons auf. Seine Begleiterin hatte Lachgas dabei.

In Mönchengladbach meldeten mehrere Anrufer einen jungen Fahrer in einem Mercedes. Die Beamten beobachteten, dass der Mann am Steuer offensichtlich Lachgas konsumierte. Sie hinderten den 18-Jährigen an der Weiterfahrt.

Aktuell gibt es keine deutschlandweite Statistik darüber, wie häufig Lachgaskartuschen bei Kontrollen gefunden werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) schlug jedoch erst vor kurzem Alarm: Ihr zufolge häufen sich gefährliche Verkehrsunfälle, die mutmaßlich auf Lachgas-Konsum zurückzuführen sind. „Unsere Kollegen finden bei Verkehrsunfällen immer häufiger Lachgas-Kartuschen in den Fahrzeugen“, sagte ein Sprecher der GdP. Das kann die Kreispolizei Mettmann so nicht bestätigen; was allerdings auch daran liegt, dass der Nachweis eines möglichen Lachgas-Konsums mehr als schwierig ist. Denn Lachgas lässt sich im Blut kaum nachweisen. Für die Polizei ein großes Problem, denn das Fahren im Lachgasrauch ist sehr wohl eine Straftat.

Cannabis wird nach Alkohol mit am häufigsten nachgewiesen

Drogen am Steuer, das ist indes auch im Kreis Mettmann ein Problem. Immer häufiger fahren Menschen unter Drogeneinfluss Auto, heißt es von der Kreispolizei Mettmann. Das spiegelt sich in der Verkehrsunfallstatistik des vergangenen Jahres wider (aktuellere Statistiken gibt es noch nicht): Während die Zahl der Unfälle unter Alkoholeinfluss um fast ein Fünftel auf 146 mit insgesamt 63 Verletzten sank, stieg die Zahl der Unfälle unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln um fünf Prozent auf seinerzeit 44. Dabei wurden insgesamt 19 Personen verletzt. Jenseits von Alkohol werde am häufigsten Cannabis-Konsum nachgewiesen, sagt Rust. Allerdings „ist es leichter für uns, eine Alkoholfahrt aufzudecken, als Cannabis am Steuer“, sagt der Leiter der Direktion Verkehr, Thomas Obst.

Der Nachweis beginnt bereits, wenn die Polizei bei einer Kontrolle den Fahrer in Augenschein nimmt. „Bei Verkehrskontrollen achten die Einsatzkräfte stets auf körperliche Auffälligkeiten“, erläutert Rust. Bei dem Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum führen die Beamten mit dem Fahrer oder der Fahrerin freiwillige Tests durch. Bei Verdacht auf Drogen werde ein Drogenvortest unter Hinzunahme von so genannten „Drugwipes“ gemacht. Dabei wird ein Teststreifen über die Haut der verdächtigen Person gestrichen.

Einer Blutentnahme müssen sich Autofahrer unterziehen, sofern der Drogenvortest positiv ausfalle, berichtet Rust. „Wenn die Person einen Test verweigert, kann der Beamte die Maßnahme dennoch anordnen.“ Hierfür genüge der erhärtete Verdacht.

Dem 23-jährigen Haaner werden nun folgende Straftaten vorgeworfen: „Straßenverkehrsgefährdung mit Fahrunsicherheit infolge Genuss anderer berauschender Mittel“ sowie „Straßenverkehrsgefährdung mit Fahrunsicherheit infolge geistiger oder körperlicher Mängel“. Ihm drohen ein Bußgeld und ein Fahrverbot.