Spielhallen-Diebstahl: Prozess endet mit Freispruch
Insgesamt 3000 Euro sollen zwei Angestellte aus Spielautomatten geklaut haben. Doch der Diebstahl konnte den beiden nicht nachgewiesen werden.
08.02.2008
, 00:00 Uhr
Krefeld. Für die beiden weiblichen Angestellten einer Spielhalle an der St.-Anton-Straße hat am Freitag die Verhandlung vor der Strafrichterin mit einem Freispruch geendet. Der Vorwurf von 19 Diebstählen hatte die beiden auf die Anklagebank des Amtsgerichts gebracht. Sie sollen dabei im Jahre 2006 insgesamt gut 3000 Euro aus Spielautomaten geklaut haben.
Die Staatsanwältin beantragte Freispruch. Dem schloss sich die Richterin in ihrem Urteil an.