Stalkerin terrorisierte ihre frühere Anwältin

50-jährige Krefelderin ist seit November in U-Haft. Am Donnerstag begann der Prozess.

Krefeld. Mit bis zu 30 Anrufen täglich, auch bei Nacht, privat und im Büro, per Mail und SMS soll eine Stalkerin ihre ehemalige Rechtsanwältin und deren Familie von Juni 2011 bis zu ihrer Festnahme im November 2012 belästigt haben. Ferner soll die 50-Jährige durch ständige Autofahrten entlang des Hauses aufgefallen sein. Per Fangschaltung kam man der Angeklagten auf die Schliche. Sie hatte stets aus einer öffentlichen Telefonzelle angerufen. Gestern begann der Prozess vor dem Amtsgericht.

Selbst über den gerichtlich verfügten Führerscheinentzug setzte sich die 50-Jährige hinweg. Kurz darauf tauchte sie erneut in ihrem Auto vor dem Haus der Familie auf. Als daraufhin das Fahrzeug sichergestellt wurde, setzte sie ihre Beobachtungen zunächst per Fahrrad und schließlich sogar zu Fuß auf Krücken fort.

Die Anwältin, ihr Mann und die Tochter (16) schilderten als Zeugen ihre Erlebnisse. Mehrfach habe man versucht, die Angeklagte zur Rede zu stellen, jedoch nie einen Grund für ihr Tun erfahren. Als die Krefelderin bei einem Versuch des Ehemanns, sie mit ihrem Auto vor dem Haus anzuhalten, auf ihn losfuhr und er sich nur noch mit einem Sprung zur Seite retten konnte, wehrte sich die Familie mit einer Anzeige. „Eine Grenze war überschritten“, so die Anwältin.

Der Ehemann berichtete, er habe sich vor allem Sorgen um die beiden Kinder gemacht, weil die Intensität der Belästigungen ständig zugenommen habe. Die Tochter sagte aus, sie habe nach einer Telefonattacke aus Angst ihre Eltern von einer Veranstaltung zurückgerufen. Die Folge: Schlafstörungen. Sie selbst habe sich nicht mehr ungezwungen mit Freunden treffen können. Die Eltern hatten ihre Kinder oft mit dem Auto zur Schule gebracht.

Selbst zu Hause fühlte sich die Familie nicht mehr unbeobachtet. Dabei habe die Angeklagte per SMS mitgeteilt, dass sie wisse, was die Bewohner gerade tun - zum Teil auf beleidigende Art. Erst seit der Inhaftierung der Angeklagten sei Ruhe eingekehrt. Die Richterin will am 8. August noch einen Zeugen und einen Gutachter anhören, bevor das Urteil ansteht. wop