Wohnungsmarkt Die Mietpreisbremse soll bald auch für Erkrath gelten
<irglyphscale style="font-stretch 985%;">Erkrath</irglyphscale> · Nach harten Einschnitten im Mieterschutz im Jahr 2020 weitet die schwarz-grüne Landesregierung den Mieterschutz wieder aus.
(kle/hup) Ab dem 1. März 2025 gilt eine neue Mieterschutz-Verordnung in NRW. Im neuen Geltungsgebiet liegen jetzt auch mehrere Kommunen im Kreis Mettmann. Nach harten Einschnitten im Mieterschutz im Jahr 2020 weitet die schwarz-grüne Landesregierung den Mieterschutz wieder aus. Die Mieterschutzverordnung wird verlängert, und die Mietpreisbremse gilt nun in 57 statt bisher 18 Kommunen. So profitieren potenziell 6,1 Millionen Menschen in NRW – das sind mehr als doppelt so viele wie bisher.
„Dass die Mieterschutzregelungen nun auch in Erkrath, Hilden, Langenfeld, Monheim und Ratingen gelten, ist ein wichtiger Schritt – denn bezahlbares Wohnen ist soziale Daseinsvorsorge, und es ist durch ein Gutachten eindeutig, dass wir einen angespannten Wohnungsmarkt haben“, sagt die Landtagsabgeordnete Ina Besche-Krastl aus Mettmann (Grüne). „Menschen, die bei uns eine neue Wohnung suchen, Menschen mit hohen Mieten oder Mieterinnen und Mieter, bei denen die Umwandlung in Eigentum ansteht, werden durch die Verordnung geschützt und können damit vor Gericht gehen.”
Durch die Mietpreisbremse darf die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen nur zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Bestandsmieten dürfen bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden. Mieterinnen und Mietern darf erst acht Jahre nach Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wegen Eigenbedarf gekündigt werden.
Die aktuelle Mietpreisbremse ist durch das Bundesgesetz befristet bis zum 31.12.2025. Ob, wann und zu welchen Konditionen eine neue Regierung im Bund den Mieterschutz verlängert, bleibt offen. „Damit unsere Mietpreisbremse zum Jahresende nicht ausläuft, muss eine neue Bundesregierung zügig Beschlüsse fassen. Denn die Verfügbarkeit von angemessenem Wohnraum ist ein Menschenrecht, das es zu schützen gilt”, so Besche-Krastl.
Haus & Grund, der Zentralverband für Eigentümer, sieht den Wohnungsbau als zentrales Argument und lehnt Mietpreisbremsen grundsätzlich ab. Diese würden das Angebot von Mietwohnungen eher reduzieren, Anreize für Investitionen in Modernisierungen nehmen und nichts an dem laut Haus & Grund eigentlichen Problem auf dem Wohnungsmarkt ändern – den in den vergangenen Jahrzehnten drastisch gestiegenen Nebenkosten. Auch Oppositionspolitiker übten massive Kritik, etwas aus den Reihen der FDP, die von einem „massiven Angriff auf das Privateigentum“ spricht.
Die Landesregierung bezieht sich bei der Städteauswahl für die Ausweitung der Mietpreisbremse auf ein Gutachten einer Beraterfirma. Details und Hintergründe dazu wurden nicht öffentlich.