Wegen neuer Regeln Stadt bietet Hotline zur Grundsteuer an
Erkrath · Durch die bundesweite Reform der Grundsteuer müssen einige Erkrather mehr, andere aber auch weniger zahlen als zuvor. Die Stadt erklärt die Situation und bietet Rückfrage-Möglichkeiten an.
(Red/hup) Die Stadt informiert in diesen Tagen Grundstückseigentümer per Brief, wie viel Grundsteuer sie im Jahr 2025 zu zahlen haben. Vorausgegangen war eine bundesweite Reform der Grundsteuer. Manch ein Eigentümer ist irritiert von den Veränderungen, vor allem wenn er plötzlich mehr zahlen muss als zuvor. Die Stadt nimmt das zum Anlass, die Situation noch einmal zu erläutern.
Was hat sich geändert und warum wurde reformiert? Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland ein neues Grundsteuergesetz, sodass die Grundsteuer ab sofort auf Grundlage neuer Regeln und Hebesätze erhoben wird. In der Neubewertung berücksichtigt sind auch die von den Eigentümern in der Grundsteuererklärung an das Finanzamt übermittelten aktualisierten Informationen und Werte. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die bisherige Praxis der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, da die zugrundegelegten Werte von 1963 beziehungsweise bei später gebauten Objekten vom jeweiligen Baujahr stammen. In der Zwischenzeit haben sich die Lagen in den Städten und damit Werte der Immobilien jedoch verändert. Die Werte sind laut dem Gericht zum Teil so weit von der Realität entfernt, dass der Staat neu regeln muss.
Wie geht Erkrath bei der Berechnung der Steuer vor? In Erkrath kommen differenzierte Hebesätze zum Tragen, um die finanzielle Belastung bei den Wohnkosten möglichst gering zu halten, das hat der Stadtrat festgelegt. Erkrath unterscheidet bei der Besteuerung also zwischen Nichtwohngrundstücken (etwa unbebaute Grundstücke, Geschäftsgrundstücken, gemischt genutzte oder sonstige Grundstücke) und Wohngrundstücken (Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern, Mietwohngrundstücken oder Wohnungseigentum). Die rechtlich noch nicht komplett abgesicherte Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze anzuwenden, wurde durch ein neues Gesetz des Landes NRW für alle Kommunen geschaffen und soll dazu beitragen, die bei der Umsetzung der Grundsteuerreform festgestellte Belastungsverschiebung zwischen Gewerbe- und Wohngrundstücken auszugleichen. Die Grundsteuer wird nach einem mehrstufigen Verfahren berechnet: Grundlage ist der Grundsteuerwert des Grundbesitzes, der in den Grundsteuermessbetrag einfließt. Darauf wendet die Gemeinde den örtlichen Hebesatz (für Wohngrundstücke 808 Prozent) an und setzt die Grundsteuer im Grundsteuerbescheid fest. Es gilt die Formel Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer.
Wie ist die Situation in Erkrath? Das Steueraufkommen soll in den einzelnen Kommunen in etwa gleichbleiben. Auch Erkrath nimmt durch die neuen Hebesätze nicht mehr Steuergelder ein als bisher, heißt es aus dem Rathaus. Dies bedeutet jedoch nicht, dass auch die individuelle Steuerlast gleich bleibt: Hier könnte gegenüber der bisherigen Bewertung für einige Grundstücke mehr und für einige weniger Grundsteuer anfallen. Denn bei einer Wertsteigerung des Grundbesitzes ist eine individuelle Steigerung genauso möglich wie eine Senkung durch Wertminderung.
Wohin wenden sich Bürger bei Fragen? Die Zahlung der Grundsteuer erfolgt in der Regel über ein Sepa-Lastschriftmandat. Bei Fragen zur Grundsteuerreform oder den Zahlungsmöglichkeiten sollten Bürger sich bevorzugt per E-Mail an grundsteuer@erkrath.de an die städtische Grundsteuerstelle im Fachbereich Finanzen wenden. Für direkte Rückfragen steht während der regulären Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zudem eine extra eingerichtete Telefon-Hotline unter 0211 2407-2233 zur Verfügung, wo je nach Anrufaufkommen allerdings nicht jede Anfrage sofort bearbeitet werden kann. Ein Merkblatt der Stadt gibt es unter www.erkrath.de/grundsteuer. Ausführliche Informationen rund um die Grundsteuerreform sind der Webseite der Finanzverwaltung NRW unter www.finanzverwaltung.nrw.de/grundsteuerreform zu entnehmen.
Was können Eigentümer jetzt tun? Binnen eines Monats können sie Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen, informiert der Verband Haus und Grund. Das macht aber nur Sinn, wenn die Stadt sich verrechnet oder falsche Daten vom Finanzamt übernommen hat. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, die Grundsteuer muss also zunächst einmal gezahlt werden. Bei Erfolg wird die Differenz erstattet.