Bundesstraße 228 in Haan Anwohner schlagen zwei Radstreifen vor

Haan · In einem offenen Brief wird Straßen NRW um eine Einschätzung gebeten. Die Bürger-Idee wäre eine Lösung, die allen Interessen entgegen kommt.

In vier Wochen sollen per Bürgerentscheid die Weichen für die Anlage eines Radschutzstreifens entlang der Bahnhofstraße – stadteinwärts zwischen Wilhelm- und Kölner Straße – gestellt werden. Gegner des Schutzstreifens möchten die Parkplätze vor Geschäften auf der Südseite der B 228 erhalten. Nun haben Anwohner der Bahnhofstraße – Renate Behr und Helmut Weber – in einem offenen Brief an den Straßenbaulastträger Straßen.NRW um eine erste Einschätzung zu einem Vorschlag gebeten, den die Bürger entwickelt haben.

Ihre Lösung würde den Interessen aller Nutzer entgegenkommen. Behr und Weber schlagen Schutzstreifen auf beiden Straßenseiten vor. Die Autos sollen nur zum Teil (65 Zentimeter) auf der Fahrbahn stehen, ansonsten halbhüftig auf den Gehwegen. Dies war früher auf der Südseite der Fall und gilt aktuell auf der Nordseite der Straße.

Kernfahrbahn bleibt nach Planungen fünf Meter breit

Zwei Sicherheitstrennstreifen (jeweils 50 Zentimeter) und zwei Radschutzstreifen von jeweils 1,40 Meter Breite lassen eine Kernfahrbahn von fünf Meter Breite übrig. Der Straßenraum misst heute exakt 10,10 Meter Breite.

Indem die Radler auf der Straße unterwegs sind, steigt die Sicherheit für Fußgänger auf der Nordseite, wo es aktuell durch schnelle Radfahrer auf den den Gehwegen (bergab in Richtung Hilden) immer wieder zu gefährlichen Situationen für Passanten kommt. „Es geht uns um Ihre grundstäzliche Auffassung zu zwei Fahrradschutzstreifen bei Erhalt der Parkplätze und nicht um noch gegebenenfalls zu klärende Detailfragen oder Modifikationen von Fachleuten und auch der Polizei bei einer möglichen Begehung vor Ort“, schreiben Renate Behr und Helmut Weber.

In einer ersten Reaktion auf den offenen Brief kritisiert WLH-Fraktionsvorsitzende Meike Lukat, die Verfasser hätten wesentliche Vorgaben ausgeblendet. So dürfe Parken auf Gehwegen nur zugelassen werden, wenn eine Gehwegbreite von 1,80 plus der nötigen Sicherheitsabstände bleibe. Das halbhüftige Parken auf der nördlichen Seite (berab) „dürfte rechtlich nicht mehr möglich sein“, schreibt Lukat.

Ein Parken auf der Fahrbahn hätte ein absolutes Halteverbot auf der Südseite zur Folge. Lukat verweist zudem auf die Aussage von Anja Klöckner (Straßenverkehrsbehörde Stadt Haan) in einer Ausschusssitzung im Herbst.

Danach machen in der Frage Fahrradstreifen oder nicht kein Kompromiss, sondern nur eine klare Entscheidung Sinn. In einer Reaktion auf die Lukat-Mail betont Helmut Weber, Renate Behr und er verstünden sich „in erster Linie als Vertreter der Fußgänger“. Bei einer Entscheidung müssten alle anderen Interessen berücksichtigt werden.