Hilden: Keine einstweilige Verfügung gegen Teilverkauf der Stadtwerke

Gericht: Bürgerbegehren zu spät eingereicht.

Hilden. Der Antrag der Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen den Stadtwerke-Teilverkauf auf eine einstweilige Verfügung wurde abgelehnt. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat am Montag entschieden, dass die Unterbrechung des eingeleiteten Vergabeverfahrens nicht verlangt werden kann, "weil das Bürgerbegehren nicht rechtzeitig eingereicht wurde und damit unzulässig ist", so der Vorsitzende Richter Gerd-Ulrich Kapteina.

Das Gericht ließ sich damit auf die Ausführungen der von der Stadt beauftragten Anwältin Antje Wittmann ein, die in ihrem Rechtsgutachten ebenfalls ausgeführt hatte, dass die dreimonatige Abgabefrist für ein so genanntes "kassatorisches" Bürgerbegehren nicht eingehalten wurde. Das Bürgerbegehren gegen den Teilverkauf kassiert einen Ratsbeschluss vom 13. Februar und hätte folglich am 13.Mai eingereicht werden müssen.

Der Stadtrat kann somit heute das Bürgerbegehren für unzulässig erklären und über den Verkauf von 49,9 Prozent der Stadtwerke-Anteile an die Stadtwerke Düsseldorf entscheiden. Gleichwohl ließ das Gericht eine Beschwerde der Antragsteller beim Oberverwaltungsgericht in Münster zu.