Langenfeld: Angeklagter erscheint nicht vor Gericht
Wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung wird 41-Jähriger verurteilt.
Langenfeld. Vier Zeugen waren erschienen, die Pflichtverteidigerin, doch die Hauptperson, der angeklagte 41-jährige S. ließ sich gestern beim Amtsgericht nicht blicken. Nach einer angemessenen Wartezeit - "jeder kann sich mal verspäten", so der Richter - wurde S. in Abwesenheit zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Zwei Taten wurden S. zur Last gelegt. Am 9. Mai 2008 hatte er zum wiederholten Mal ein Geschäft für Bilderrahmen in Langenfeld aufgesucht und Streit angefangen. Dem Inhaber, den er von der Schulzeit her kannte, drohte der 41-Jährige Schläge an. Das war wiederholt vorgekommen. Das Gericht verhängte zwar ein Hausverbot, doch S.hielt sich nicht daran.
In einer Pizzeria an der Düsseldorfer Straße hatte der Angeklagte am 21. Juni 2008 randaliert und dabei dem Tresen einen Tritt versetzt und die Innenverkleidung beschädigt. Der Sachschaden betrug 100 Euro. Eine Erklärung für das aggressive Verhalten hatten die Inhaber, die als Zeugen erschienen waren, nicht.
S. sei kein unbeschriebenes Blatt, so der Vorsitzende. Er stand schon mehrfach vor dem Gericht. "Dass er heute nicht kommt, wundert mich nicht", so der Vorsitzende. S., der sich überwiegend auf der Straße aufhalten soll, hat eine Adresse in Monheim. Dorthin wird der Strafbefehl zugestellt. Er kann das Urteil anfechten.
Wegen des Hausfriedensbruch wurde er zur vier Monaten verurteilt, wegen der Sachbeschädigung zu drei Monaten. Die Strafe wurde zu sechs Monaten zusammengefasst.
Wenn S. so weiter mache und nach wie vor das Bilderrahmengeschäft trotz Hausverbotes aufsuche, werde er seine Strafe irgendwann hinter Gittern abbüßen müssen "Sie müssen das immer wieder anzeigen", empfahl der Richter dem Geschädigten. Eine Strafe zur Bewährung sei dann nicht mehr möglich.