Langenfeld: Ohnmacht statt Fernsehauftritt
Doku-Produzentin soll Langenfelderin (21) genötigt haben.
Langenfeld. "We love to entertain you" ("Wir lieben es, Sie zu unterhalten") heißt der Slogan eines Privatsenders, der in einer täglichen Doku-Soap über das Schicksal ungewöhnlicher Familien berichtet.
Ob Scheidung, Geschlechtsumwandlung oder Armut - alles wird jeweils in 45 Minuten vor der Kamera bis ins kleinste Detail ausgebreitet.
In einem Fall war es mit der fröhlichen Unterhaltung jedoch nicht weit her. In dieser Folge sollte die Leidensgeschichte einer Langenfelderin (21) vorgestellt werden. Die Dreharbeiten über ihre bevorstehende Schönheitsoperation begannen im August vergangenen Jahres.
Doch der Inhaberin (45) der Produktionsfirma war das wohl nicht aufregend genug: Sie soll der Frau deshalb pikante Fragen zu ihrem Intimleben gestellt haben. Daraufhin wollte die Langenfelderin einen Rückzieher machen und die gesamten Dreharbeiten am Telefon abblasen.
Für das TV-Team war das eine Katastrophe: Schließlich habe man schon viel Geld in die Dokumentation investiert, soll man der völlig verängstigten Frau mitgeteilt haben. "Sie sind feige und halten sich nicht an Absprachen", hieß es angeblich.
Die 45-jährige Firmenchefin soll die Frau während des einstündigen Telefonats kräftig unter Druck gesetzt haben. Bei einem Abbruch der Dreharbeiten müsse sie für die bisherigen Produktionskosten in Höhe von 7500 Euro aufkommen, habe sie behauptet, heißt es in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft.
Die für die Operation angesparten 2000 Euro könne sie direkt an die Firma weiterleiten.
Die 21-Jährige brach während des Gesprächs mehrfach in Tränen aus. Sie nahm sich die mutmaßlichen Drohungen der Firmenleiterin derart zu Herzen, dass sie nach dem Telefonat einen Nervenzusammenbruch erlitt, auf der Solinger Straße in Ohnmacht fiel und ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf beantragte gegen die 45-Jährige Produzentin einen Strafbefehl über 7000 Euro - wegen Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung.
Nur aus Angst vor weiteren Repressalien hätte die Frau der Fortsetzung der Dreharbeiten zugestimmt.
Am 11. November gibt es deshalb vor dem Langenfelder Amtsgericht eine mündliche Verhandlung (9 Uhr, Saal R61).