Monheim: Missbrauch - Wirbel vor Gericht

Am zweiten Verhandlungstag gegen einen 43-jährigen Monheimer wurde es turbulent. Der Staatsanwalt stellte den Antrag, den Fall ans Landgericht zu übergeben.

Monheim. Der Prozess gegen den 43-jährigen Monheimer, der wegen sexuellen Missbrauchs in 17 Fällen vor Gericht steht, wird mit großer Wahrscheinlichkeit erneut aufgerollt. Der Staatsanwalt stellte am Donnerstag am zweiten Verhandlungstag den Antrag, den Fall an das Landgericht Düsseldorf zu übergeben.

Argument: Das Amtsgericht kann maximal eine Strafe von vier Jahren verhängen. Und das sei in diesem Falle nicht ausreichend. Die Häufigkeit und die lange Zeit des Missbrauchs von über acht Jahren kämen noch hinzu - so der Staatsanwalt.

Der in Monheim geborene Stahlbetonbauer soll sein Tochter und einige ihrer Freundinnen sexuell belästigt haben. Der Missbrauch soll begonnen haben, als die Ehefrau von K. 1996 Mann und drei Kinder verließ. Die damals achtjährige Tochter musste Hausfrauenpflichten übernehmen und bei der Erziehung der jüngeren Brüder helfen. Die Tochter sagte gestern in Langenfeld aus.

Erst habe sie gemeint, die sexuellen Übergriffe seien normal, doch später hatte sie das Gefühl, dass es Unrecht sei. Doch aus Scham habe sie mit niemandem darüber gesprochen. Anfangs seien die Übergriffe wöchentlich gewesen. Als sie sich gesträubt habe, wurden sie seltener. Doch der Vater soll nachts immer noch an ihrem Bett erschienen sein.

Die Tante der Familie zeichnete ein positives Bild des Angeklagten. Der Vater habe die Kinder gut behandelt. Die Tochter habe die Fälle konstruiert, damit ihr vom Amt eine Wohnung zugewiesen wird.

Zeuge F. (18), der nicht leibliche Sohn des Angeklagten sorgte mit seiner Aussage für einen Eklat. Er widerrief seine Aussage, die er vor Monaten gemacht hatte und entlastete plötzlich den Stiefvater. Der Staatsanwalt glaubte ihm nicht, wollte ihn verhaften lassen. F. kam in Handschellen in die Zelle des Amtsgerichtes. Der Staatsanwalt forderte, die Polizei möge kommen, um den Zeugen für eine Nacht ins Gewahrsam zu nehmen und ihn dann dem Haftrichter vorzuführen.

Die Wende: F. hatte eine neue Version seiner Aussagen. Doch vorab musste der Angeklagte den Saal verlassen, weil F. im Beisein des Stiefvaters nicht aussagen könne. Dann die Schilderungen des selbst gerade erst Vater gewordenen 18-Jährigen. Er habe als Sechsjähriger beobachtet, dass sein Stiefvater mit Tochter und einer Freundin im Schlafzimmer unter der Bettdecke lagen. Dem Kind wurde damals kein Glaube geschenkt. Stutzig hätten ihn die Geschenke des Stiefvaters an die Tochter gemacht.

Jahre später entdeckte F. Kinderpornografie auf dem PC des Stiefvaters. Schockiert erzählte er es einem Freund. Erstmals wurde die Polizei eingeschaltet. Die Ermittlungen verliefen im Sande. Es dauerte wieder einige Zeit, bis schließlich die Tochter immer öfter bei ihrem Freund übernachte. Im Mai 2007 folgte die Anzeige, die vor den Kadi führte. Vor dem Landgericht müssen demnächst alle Zeugen neu verhört werden, bevor ein Urteil gefällt wird.