Monheim: Streit um Hanf auf dem Balkon
Eine Familienfehde fand am Donnerstag ihren Höhepunkt vor dem Langenfelder Amtsgericht. Außerdem wurde ein 30-jähriger Monheimer wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln verurteilt.
Monheim. Bis zum 13. Oktober 2008 war die Welt der Familie O. noch in Ordnung. Schwester, Bruder, Mutter und Neffe trafen sich regelmäßig zu Kaffee und Unterhaltung in der Wohnung an der Friedenauer Straße. Dann vermisste O. (38) ihre Gaspistole und verdächtigte ihren damals 16-jährigen Neffen P. Der stritt das ab. Sein Onkel behauptete im Gegenzug, O. würde ihren Sohn schlagen. Der Streit war da.
Nachdem ein der Verhandlungstermin am 6. November geplatzt war, Angeklagte und Zeugen waren nicht vor Gericht erschienen, sah sich ein Teil der Familie gestern vor dem Amtsgericht in Langenfeld wieder. Doch es ging weder um die Pistole, noch um die Züchtigung. O. stand vor Gericht, weil sie verdächtigt wurde, auf ihrem Balkon Hanf anzubauen und ihrem unter 18 Jahre alten Neffen eine Pflanze angeboten zu haben. O. bestritt das.
Den Stein ins Rollen hatte ihr Bruder W. gebracht, der bei der Polizei, wo er wegen einer anderen Angelegenheit befragt wurde, anklingen ließ, dass seine Schwester Drogen konsumiere und Hanf anpflanze. "Das ist alles erfunden", wehrte sich die Angeklagte. Der Vorsitzende Richter sprach sie frei, auch Staatsanwalt und Rechtsanwältin hatten für Freispruch plädiert.
Den Ausschlag für das Urteil gaben letztlich die widersprüchlichen Aussagen der Zeugen. Während der Neffe oft bemerkt haben will, dass seine Tante "breit" sei und wohl unter Drogen stehen müsste, hatte der Bruder nie gesehen, dass seine Schwester Drogen nahm. "Kann sein, dass es nicht stimmt", räumte er vor Gericht plötzlich ein. Neffe P. gab an, seine Tante habe ihm eine Haschisch-Pflanze geschenkt, die habe er aber nach zehn Minuten wieder zurückgebracht. "Die stank auch schrecklich." Mit Drogen wolle er nichts zu tun haben, sagte der Düsseldorfer Schüler.
Der Lebensgefährte von O., mit der er fast sieben Jahre zusammen ist, will auch niemals etwas von Drogenkonsum bemerkt haben. "Wir tranken schon mal ein Bier." Auch dass der Balkon der Angeklagten vor Pflanzen aller Art überquoll, hatte er nicht bemerkt. "Eine Palme und ein Ficus stehen dort.
Die Angeklagte hatte sich, als die Vorwürfe erhoben wurden, einem Drogentest unterzogen, der negativ war. Auch die polizeiliche Durchsuchung ihrer Wohnung verlief ohne Ergebnis. Das Gericht sprach die 38-Jährige frei.
Mit einer Strafe wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in 320 Fällen innerhalb von acht Jahren wurde ein 30-jähriger Monheimer zu einem Jahr und drei Monaten zur Bewährung verurteilt.
Der Angeklagte legte ein Geständnis ab und versprach Besserung. Er hat jetzt eine Familie mit zwei kleinen Kindern und will bald aus Monheim fortziehen. "Gute Idee", befand der Richter. "Sie müssen ihr Umfeld ändern."