Monheimer sind für neuen Bebauungsplan

An der Grazer Straße sollen neben Wohnraum auch gewerbliche Nutzungen möglich werden.

Foto: Ralph Matzerath

Monheim. Der ursprüngliche Bebauungsplan (33B) der rund 1,5 Hektar großen Fläche an der Grazer Straße stammt aus dem Jahr 1974. Dabei wurden die Baugrenzen um die aus den 1960er Jahren stammenden Bestandsgebäude dermaßen eng gezogen, dass trotz der großen Grundstücke kein Spielraum für Erweiterungen oder Anbauten blieb.

Zwar wurden seitdem immer mal wieder Ausnahmegenehmigungen erteilt, doch der dringende Bedarf an zusätzlichem Wohnraum in der Stadt Monheim, der zum einen durch eine zusätzliche Schaffung von Arbeitsplätzen, aber auch durch die Zuwanderung von Flüchtlingen begründet ist, veranlasste die Stadt zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans (69B), der nun den interessierten Bürgern, Anwohnern und Grundeigentümern während einer Bürgerbeteiligung vorgestellt wurde.

Zuvor hatte es bereits informelle Gespräche mit den Grundeigentümern gegeben, deren Anregungen und Wünsche in die Planung eingeflossen sind. Auch wurde schon ein Lärmgutachten erstellt, das einen sehr hohen Lärmpegel für die Grundstücke, die direkt an der Berghausener Straße gelegen sind, bestätigt, und einen ebenfalls hohen Lärmpegel für die beiden darauffolgenden Grundstücke. „Es fahren rund 19.000 Kfz am Tag auf der Berghausener Straße vorbei“, sagte Laura Siebert vom Stadtplanungsamt. Aus diesem Grund ist eine Umwandlung vom bisherigen „Reinen Wohngebiet“ in ein „Allgemeines Wohngebiet“ notwendig.

Auch würde diese Umwandlung die Einrichtung von Büroräumen auf den Grundstücken an der Grazer Straße ermöglichen. Aber vor allem sieht der neue Bebauungsplan eine erhebliche Erweiterung der Baugrenzen vor, um den Grundstückseigentümern die größtmögliche Freiheit zum Gestalten ihrer Fläche zu gewähren. Drei mögliche Varianten stellte Siebert vor, wobei jedoch die Variante 3 im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern zum Tragen kommen soll. Einige Anregungen kamen aus den Reihen der über 40 Bürger, die ins Bürgerhaus gekommen waren. So war ein Anliegen, die Gartenhäuser, die größer als die erlaubten 20-Kubikmeter-Schuppen sind, als Nebengebäude zuzulassen oder die Vorschriften bezüglich der Einfriedung fallenzulassen. „Wenn jemand seine Wohnfläche von einer Wohneinheit in zwei Wohneinheiten verwandeln möchte, dann ist er verpflichtet, einen Autostellplatz auf seinem Grundstück zu schaffen, sonst bekommt er keine Baugenehmigung“, stellte Bürgermeister Daniel Zimmermann klar. Er betonte auch, dass alles, was bisher genehmigt erbaut wurde, unter Bestandsschutz steht. Die Wünsche der Bürger wurden in einem Protokoll festgehalten, das im Internet veröffentlicht wird und dem Stadtplanungsausschuss vorgelegt wird. Nun wird der Bebauungsplan 69B erst mit den zuständigen Behörden und Trägern öffentlicher Belange diskutiert.