Erkrath: Wer wenig hat, soll gar nichts zahlen

Ganztagsgrundschule: Bündnisgrüne erneuern ihren Antrag, Familien mit geringem Einkommen pauschal von den Gebühren zu befreien.

Erkrath. Im Arbeitszimmer von Reinhard Knitsch muss es einen Ordner für Anträge geben, die der Fraktionschef der Grünen alle Jahre wieder hervorholt, sie zur Abstimmung stellt, damit scheitert - und alles wieder von vorne beginnt.

Ein Beispiel aus dem Zyklus der Unerledigten ist der Antrag, die Elternbeiträge für die Offenen Ganztagsgrundschulen neu zu staffeln. Kardinalpunkt dabei ist die Forderung der Grünen, all die komplett von den Gebühren zu befreien, die im Jahr weniger als 15000 Euro verdienen.

Zurzeit gibt es einen solche Befreiung im Gegensatz zu vielen anderen Städten nicht. Wer unterhalb der 20000-Euro-Grenze und damit hart am Rande des Existenzminimums liegt, muss monatlich 74 Euro für ein Kind bezahlen, dass die Angebote der Ganztagsgrundschulen in Anspruch nimmt. 46 Euro davon werden fürs Mittagessen berechnet.

Nachdem die Schulen in Wohngebieten wie Sandheide, Millrath und der Willbeck mit einem hohen Anteil von Eltern, die scharf rechnen müssen, immer häufiger die Erfahrung gemacht hatten, dass deren Kinder gar nicht erst für die Betreuung angemeldet wurden, rang sich die politische Mehrheit zur Einzelfallregelung durch.

Danach kann der Antrag auf Befreiung von den Ganztagsgebühren gestellt werden. Die 46 Euro fürs Mittagessen werden jedoch auch bei positivem Bescheid weiterhin mit der Begründung berechnet, dass ja entsprechend die Kosten für ein häusliches Essen wegfallen.

"Aktuell sind 53 Schüler befreit", sagt Schulamtsleiter Ulrich Schwab-Bachmann. Insgesamt nehmen 500 Kinder die Ganztagsangebote der acht Grundschulen Erkraths in Anspruch. Schwab-Bachmann räumt allerdings ein, dass trotz der Möglichkeit zum Gebührenerlass Kinder abgemeldet werden.