Justiz in Erkrath Streit um Wohnung in Erkrath wird vor Gericht ausgetragen
ERKRATH/WUPPERTAL · 50-Jährige akzeptiert in der Berufung eine Geldstrafe von 150 Euro. Ihr Mann begleitete sie – vermutlich hat man sich versöhnt.
Die Eheleute hatten Streit, wie schon oft in den Monaten zuvor. Wer darf bleiben in der gemeinsamen Wohnung in der Bahnstraße? Und wer muss gehen? Auf diese Frage scheinen eine Senegalesin und deren damals getrennt lebender Ehemann keine Antwort gefunden zu haben. Zumindest keine, auf die man sich untereinander hätte verständigen können. Die Frage wurde weitergetragen, Richter mussten entscheiden.
Das hatte dann auch mehrmals das Familiengericht getan: Erst sollte die Frau bleiben dürfen, und dann der Mann. Warum es mal so und dann wieder anders war, drang nicht in die Öffentlichkeit. Nur so viel ist klar: Als die eigentlich getrennt lebenden Eheleute im Juni 2020 erneut in Streit geraten waren, befanden sich beide in der ehemals gemeinsamen Wohnung.
Zuvor hatte es einen Gerichtsbeschluss gegeben, die Wohnung war dem Mann zugesprochen worden. Der aber hatte seine Frau dort geduldet und deren Anwalt will ihr wiederum geraten haben, nicht erneut die Gerichte zu bemühen, weil es sonst teuer werden würde. Dann aber hat sie inmitten erneuter Streitigkeiten die Polizei gerufen. Die Beamten sollten ihren Mann aus der Wohnung bringen, in der sie glaubte bleiben zu dürfen. Eine explosive Stimmung und ein Wust von Gerichtsentscheiden: Die herbeigeeilten Polizeibeamten standen vor einem Dilemma.
Auf der einen Seite die aufgebrachten Eheleute, auf der anderen Seite seitenweise juristische Korrespondenz, die sorgfältig gelesen werden musste. Am Ende war klar: Der Mann hatte seine Frau nur in der Wohnung geduldet, das tat er jetzt nicht mehr. Sie hatte zwar die Polizei gerufen, die aber musste nun die Frau selbst aus der Wohnung bringen. Die 50-Jährige wollte das nicht hinnehmen, zog die Arme weg und ließ sich auf den Boden fallen.
Die deutsche Justiz hat dazu eine klare Haltung: So etwas gilt als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Das Amtsgericht hatte anders geurteilt und die Angeklagte freigesprochen. Dort war man davon ausgegangen, dass es die Polizeibeamten gewesen seien, die „überreagiert“ hätten. Bei der Staatsanwaltschaft sah man das naturgemäß anders, die Sache wurde im Berufungsverfahren neu aufgerollt. Die Eheleute kamen gemeinsam zum Prozess am Wuppertaler Landgericht, der Mann wollte nichts sagen – offenbar hat man sich wieder zusammengerauft.
Der Berufungsrichter war gewillt, das Verfahren und damit die ganze Sache geräuschlos einzustellen. Die Staatsanwältin hingegen bestand auf einer Geldbuße von 150 Euro, zu berappen durch die Angeklagte. Auch noch dafür bezahlen, dass sie von den Polizeibeamten bei deren Einsatz verletzt worden sei? Das wollte die empörte Angeklagte eigentlich nicht. Am Ende gab sie klein bei und tat es dann doch – vor allem, um schließlich nicht auch noch die Gerichtskosten tragen zu müssen.