Neuer Service der Stadt Stadt beantwortet Grundsteuer-Fragen

Ratingen · Einige Nachfragen erreichen zurzeit die Steuerabteilung der Ratinger Stadtverwaltung.

Entscheidung: Der Rat hat differenzierte Hebesätze für die Grund­steuer B beschlossen.

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Die neuen Hebesätze bei der Grundsteuer B sorgen weiter für Gesprächsstoff. Einige Nachfragen erreichen zurzeit die Steuerabteilung der Ratinger Stadtverwaltung. Sie betreffen die Grundsteuerbescheide, die seit Mitte Januar versandt worden sind. Wegen der bundesweiten Reform der Grundsteuer ändert sich praktisch für alle Steuerpflichtigen die Höhe der Steuer. Manche zahlen mehr als bisher, andere weniger.

Wie das alles zusammenhängt, hat die Stadt in einem Katalog der wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) zusammengefasst, der unter www.ratingen.de aufgerufen werden kann.

Das Wichtigste in Kürze: Die Reform wurde durch das Bundesverfassungsgericht erzwungen, weil die alte nicht mehr gerecht war. Die Grundbesitzwerte, mit denen die Höhe der Grundsteuer berechnet wurde, waren veraltet. Deshalb wurde der komplette Grundbesitz in Deutschland durch die Finanzämter neu bewertet und an die Städte übermittelt. An diese Werte müssen sich die Städte halten, wenn sie die Grundsteuer berechnen.

Dazu werden so genannte Hebesätze festgelegt. Der Rat der Stadt Ratingen hat sich bei seinem Beschluss zu den Hebesätzen vom Dezember 2024 von zwei Grundsätzen leiten lassen: Erstens sollten die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer 2025 nicht höher sein als die aus dem Vorjahr, zweitens sollte das Wohnen nicht überproportional belastet werden. Deshalb gibt es in Ratingen differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B für Wohn- bzw. Nichtwohngrundstücke.

Die FAQ auf der städtischen Website wurden angelegt, um das extrem aufwendige und komplexe Reformprojekt sowie die jeweiligen Zuständigkeiten möglichst transparent zu machen.

Wie bereits berichtet, hat die Stadt ab 1. Januar 2025 differenzierte Grundsteuerhebesätze für Wohn- bzw. Gewerbegrundstücke eingeführt. Das beschloss der Rat in seiner letzten Sitzung im Jahr 2024. Durch diesen Schritt sollen die Bürger bei den Wohnkosten entlastet werden. Wäre die vom Gesetzgeber vorgegebene Grundsteuerreform ab 2025 mit einem einheitlichen Hebesatz umgesetzt worden, hätte das in Ratingen zu einer spürbaren Mehrbelastung der Wohneigentümer und Mieter geführt. Die neuen Hebesätze für die Grundsteuer B betragen 450 Prozent für Wohngrundstücke und 710 Prozent für Nichtwohngrundstücke.

Diese Hebesätze sind mit den bisher gültigen Hebesätzen nicht vergleichbar, denn die Messbeträge, die der Grundsteuerermittlung zugrunde liegen, sind aufgrund der in den Vorjahren von den Finanzämtern durchgeführten Neubewertung aller Grundstücke völlig andere als bisher. Diese Messbeträge müssen von der Stadt Ratingen in den Grundsteuerbescheiden berücksichtigt werden. Der Hebesatz für die Grundsteuer A, die nur von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu entrichten ist, beträgt übrigens 312 Prozent.

Insgesamt wird die Reform „aufkommensneutral“ umgesetzt, das heißt, dass die Gesamteinnahmen der Stadt aus der Grundsteuer (zurzeit rund 20 Millionen Euro jährlich) im Jahr 2025 nicht steigen werden. Sie wird aber auch bezogen auf die einzelnen Grundstücksgruppen aufkommensneutral umgesetzt. Das heißt: Alle Wohngrundstücke zusammen tragen genauso viel zu den Grundsteuereinnahmen bei wie bisher, und alle Nichtwohngrundstücke zusammen ebenso.