Mieter und Eigentümer in Hilden üben Schulterschluss „Erhöhung der Grundsteuer für viele nicht zu ertragen“
Hilden · Mieterbund und Eigentümerverband sind sich einig: Höherer Hebesatz in Hilden „unverantwortlich“.
(lua) In Sachen Grundsteuer üben Mieter und Vermieter in Hilden den Schulterschluss: „Da die Grundsteuer auf die Miete umgelegt werden kann, betrifft dieses Problem jeden, der vier Wände und eine Decke über dem Kopf hat“, sagt die Geschäftsführerin des Mieterbundes, Funda Altun-Osterholt. „Viele unserer Mitglieder sind sehr besorgt. Die Erhöhung des Hebesatzes ist neben den ohnehin steigenden Lebens- und Nebenkosten für viele nicht mehr zu tragen“, so Altun-Osterholt weiter. Dies stehe in eklatantem Widerspruch zu der von der Politik stets propagierten Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Andreas Adán, 1. Vorsitzender vom Ortsverein Haus & Grund Hilden, pflichtet ihr bei: „Seit die Grundsteuerbescheide die Eigentümer erreicht haben, melden sich viele teils verzweifelte Eigenheimbesitzer, die sowohl selbst betroffen sind, nun aber auch nicht mehr wissen, wie sie die Kostensteigerung ihren Mietern erklären sollen.“
Dabei zahle der durchschnittliche Mieter in NRW bereits jetzt schon nach Erkenntnissen des Statistischen Landesamtes IT.NRW und des NRW-Wohnkostenberichts 2024 von Haus & Grund Rheinland Westfalen 15,08 Euro pro Monat und Quadratmeter fürs Wohnen.
„Davon entfielen nur 7,99 Euro auf die Kaltmiete, 7,08 Euro auf die Nebenkosten, also fast die Hälfte“, so der Jurist. Gründe für den Anstieg der Nebenkosten liegen unter anderen in den Lohnanpassungen im Dienstleistungsbereich, etwa bei der Gartenpflege (+12,8 Prozent), Schornsteinfeger (+7,7 Prozent), Hausmeister (+6,2 Prozent) oder Gebäudereinigung (+2,0 Prozent). Aber auch die Müllentsorgung (+6,7 Prozent) und der Aufzugsbetrieb (+14,3 Prozent) verteuerten sich deutlich.
Die Stadt Hilden hatte in der vergangenen Woche die Grundsteuerbescheide verschickt. Seit 1. Januar gelten differenzierte Hebesätze, die Ende vergangenen Jahres vom Rat beschlossen wurden: Für Wohn-Immobilien (Grundsteuer B) wird ein Hebesatz von 650 Prozentpunkten berechnet, 1300 Prozentpunkte sind es für Nicht-Wohngrundstücke. Für die Grundsteuer A ist ein Hebesatz von 325 Prozentpunkten vorgesehen.
„Angesichts dieser massiv gestiegenen Wohnkosten und der noch zu erwartenden Mehrbelastung der Mieter und selbstnutzenden Eigentümer im Rahmen der kommenden Grundsteuerreform 2025 ist die jetzige Erhöhung der Grundsteuer in Hilden unverantwortlich“, mahnt auch Steuerberater Wolfgang Heiliger, stellvertretender Vorsitzender von Haus & Grund Hilden. Die Attraktivität der Kommunen als Wohnstandort und die Bezahlbarkeit des Wohnens für jeden einzelnen Bürger stehe auf dem Spiel.
„In Hilden wurden die Hebesätze zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien differenziert. Dies ist möglicherweise verfassungswidrig“, erklärt Heiliger. Er empfiehlt, gegen die Grundsteuerbescheide Widerspruch einzulegen. Seine Kanzlei hat ein Musterwiderspruchsformular entworfen.
Das Formular ist kostenfrei sowohl beim Mieterbund Rheinisch-Bergisches Land e.V., Heiligenstraße 27, 40721 Hilden, Tel.: 02103 / 23384, E-mail: mieter@mieterbundrbl.de als auch über HRB & Partner Steuerberater, Walder Straße 111, 40724 Hilden, Tel: 0 2103 9841-0, E-Mail: info@hrb-kanzlei.de sowie Haus & Grund Hilden, Nove-Mesto-Platz 3b, 40721 Hilden, Telefon: 0 21 03 / 5 54 02, E-Mail: info@hausundgrund-hilden.de erhältlich.