Bußgeld für Regentonnen?
Abwassersatzung: Im Änderungsentwurf ist der Anschluss- und Benutzungszwang verschärft worden. Die Grünen spüren unklare Formulierungen und Rechenfehler auf.
<strong>Ratingen. Ganz neu und doch fehlerhaft? Die neue und grundlegend überarbeitete Abwassergebührensatzung, die Bürgermeister Harald Birkenkamp in der vergangenen Woche vorgestellt hat, ist offenbar doch nicht so ausgegoren, wie vom Verwaltungschef dargestellt. Birkenkamp hatte sich bei der Bürgerschaft für den ganzen Ärger mit der ersten Satzung entschuldigt und war sich sicher, dass jetzt nicht nur offensichtliche Unzulänglichkeiten ausgeräumt, sondern auch die angestrebte Gebührengerechtigkeit deutlicher umgesetzt worden ist.
Nutzung von Regentonnen gilt als Ordnungswidrigkeit
In einem Pressegespräch legte die Fraktion der Grünen gestern ein Bündel von Fakten auf den Tisch, die Nicht-Juristen zu dem Schluss bringen: Die Satzung muss schnellstens nachgebessert werden. Ein Hauptknackpunkt: Bei genauer Auslegung der Satzung gilt die Nutzung von Regentonnen, Regenwassertanks oder Zisternen als Ordnungswidrigkeit, die in der Regel mit Bußgeld geahndet wird. Außerdem zweifeln die Grünen die korrekte Berechnung der öffentlichen Verkehrsflächen an und haben noch einen Rechenfehler in dem Gutachten aufgespürt.
Reinhard Simon, Grünen-Ratsherr, ärgert sich: "Normale Leute können doch solche juristischen Feinheiten gar nicht erkennen. Auch wir Ratsmitglieder sind damit überfordert. Wir müssen doch annehmen können, dass die Verwaltung ihr Handwerk versteht."
Als Begründung für den umstrittenen Satzungszusatz hat die Verwaltung selbst in ihrer Vorlage geschrieben: Mit dem Wegfall der Grundgebühr bei der Regenwasserbeseitigung sei die "Refinanzierung des Kanalnetzes nicht mehr gesichert". Daher sei es erforderlich, den Anschluss- und Benutzungszwang neu zu regeln.
Die Leiterin des Rechtsamtes, Brigitta Brakmann, erklärte, dass in dem entsprechenden Paragrafen von "nach Maßgabe der Satzung" die Rede sei. Sie sicherte zu, dass man "gleich am Montag" die Punkte "vertieft abklären" werde. "Vielleicht reicht es schon, manches sprachlich klarer zu fassen." Dass das Aufstellen und die Nutzung von Regentonnen oder -tanks eine Ordnungswidrigkeit darstellen sollte, fand sie allerdings auch irritierend. Die Nutzung von Brauchwasser müsse aber in jedem Fall genehmigt werden.