Wülfrath: Die Stadt muss nicht in den Nothaushalt

Der Kreis teilt die Einschätzung des Kämmerers.

Wülfrath. Das aktuelle HaushaltssicherungskonzeptIV (Hausiko) muss nicht neu geschrieben werden. Wie die Stadt auf WZ-Nachfrage am Dienstag mitteilte, bestätigte der Kreis Mettmann als kommunale Aufsichtsbehörde die Rechtsauffassung des Wülfrather Kämmerers.

Stephan Hölterscheidt hatte die Ansicht vertreten, dass die Stadt kein neues Haushaltssicherungskonzept V aufstellen müsse, obwohl die Ziele des aktuellen Hausikos nicht erreicht werden können. Dieses sieht vor, dass der Haushaltsausgleich im Jahr 2011 erfolgt. Nach den jetzt absehbaren Einbrüchen bei den Steuereinnahmen ist das laut Hölterscheidt aber erst 2012 der Fall. Das Hausiko läuft also ein Jahr länger. Wülfrath muss demnach aber nicht das Nothaushaltsrecht ausrufen.

Die aktuelle Entwicklung schließt nicht aus, dass sich Rat und Verwaltung freiwillig weiteren und zusätzlichen Sparbemühungen verpflichten werden. Nur: Zwingend notwendig sind (noch) sie nicht.