Solarstrom vom Baggersee Die Hürden für Photovoltaik auf Seen

<irglyphscale style="font-stretch 973164%;">Kempen/Wachtendonk</irglyphscale> · Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) NRW fordert bessere Rahmenbedingungen, um mehr schwimmende Solarparks errichten zu können. Auf dem Gebiet der Gemeinde Wachtendonk ist eine Floating-PV-Anlage noch Zukunftsmusik. In Kempen ist sie greifbar nah.

Vertreter des Landesverbands Erneuerbare Energien NRW übergaben einen Brief an Landesumweltminister Oliver Krischer (r.). Daniel Banzhaf (l., Geschäftsführer der Stadtwerke Kempen), nahm einen Förderbescheid in Empfang.

Foto: Norbert Prümen

Auf künstlichen Gewässern in Nordrhein-Westfalen könnte es in absehbarer Zukunft mehr Photovoltaik-Anlagen geben. In anderen Regionen der Welt gibt es sie schon länger, zum Beispiel im asiatischen Raum. Solarmodule werden auf schwimmenden Unterkonstruktionen befestigt, die am Grund des Gewässers oder am Ufer verankert werden. Das Wasser unter den Modulen kühlt, dadurch können sie mehr Strom generieren als vergleichbare Anlagen an Land. In Deutschland sind diese schwimmenden Photovoltaikanlagen (Floating-PV) noch relativ selten, die derzeit größte in NRW befindet sich nach Angaben des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE) NRW auf einem See in Wesel-Bislich und hat eine installierte Leistung von 5,6 Megawattpeak (mWp).

Insbesondere dort, wo landwirtschaftliche Flächen nur begrenzt zur Verfügung stehen, kann ein Ausweichen aufs Wasser dazu beitragen, mehr Strom aus Sonnenenergie zu gewinnen, ohne weitere Landflächen zu verbrauchen, sagen die Befürworter. Doch so einfach, wie es klingt, ist ein Ausweichen aufs Wasser nicht. Das wurde am Freitag deutlich, als sich Vertreter des LEE NRW mit Akteuren aus Wachtendonk und Kempen sowie Landesumweltminister Oliver Krischer (Grüne) am Kiessee der Firma Klösters Kies & Beton in Wachtendonk trafen. Auf diesem Kiessee planen die Gemeindewerke Wachtendonk zusammen mit einer örtlichen Bürgerenergiegenossenschaft einen schwimmenden Solarpark. Das Projekt ist aufgrund gesetzlicher Regelungen aktuell allerdings ins Stocken geraten.

Wie sich das Vorhaben entwickelte, berichtete Alexander Pasch, Geschäftsführer der Gemeindewerke Wachtendonk und auch Vorstandsmitglied der Bürgerenergiegenossenschaft. Er beschrieb Krischer und den übrigen Anwesenden anschaulich, wie man überlegt hatte, die Solarmodule auf dem Kiessee zu verteilen, so dass sie eine Leistung von rund 10 Megawatt erbracht hätten. Doch gesetzliche Vorgaben machten eine solche Ausdehnung unmöglich, was mit der aktuellen Bundesgesetzgebung zusammenhängt: Nach den Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz dürfen nur 15 Prozent der Gewässeroberfläche mit PV-Modulen bedeckt sein, zudem müssen die Module mindestens 40 Meter Abstand zum Ufer haben.

Gestzliche Vorgaben würden
die Leistung reduzieren

„Diese restriktiven Vorgaben schränken das Potenzial schwimmender Solarparks in einem Maße ein, dass sich viele Projekte wirtschaftlich nicht rechnen“, so Hans-Josef Vogel, Vorsitzender von LEE NRW. Und so erklärte es Pasch auch am konkreten Beispiel der geplanten Anlage bei Klösters: Durch die gesetzlichen Vorgaben würde sich die Kapazität auf eine Leistung von rund 4 Megawatt reduzieren, was durchaus ein Unterschied sei. Dabei blieben die Fixkosten pro Jahr in etwa gleich.

Für ihr Vorhaben hatten die Gemeindewerke Wachtendonk vom Land NRW zwischenzeitlich eine Förderzusage über 830 000 Euro erhalten, heißt es vom LEE NRW. Da die Genehmigung für den schwimmenden Solarpark aber ausblieb, verfiel der zeitlich befristete Zuschuss. Besser sieht es da für die Stadtwerke im benachbarten Kempen aus: Sie planen gemeinsam mit der Klösters Kies & Beton GmbH auf dem östlichen Teil des Königshüttesees (der Teil, der nicht von den Seglern genutzt wird), eine Floating-PV-Anlage aus zwei Blöcken mit insgesamt 8 Megawatt. Dafür konnte Stadtwerke-Geschäftsführer Daniel Banzhaf nun eine Förderzusage in Höhe von rund 900 000 Euro entgegennehmen, „ein substanzieller Beitrag zu unserem Projekt“, wie es Banzhaf beim Termin am Kiessee formulierte. Den Genehmigungsantrag für die Anlage auf dem Königshüttesee haben die Stadtwerke und Klösters schon beim Kreis Viersen eingereicht.

Damit in NRW künftig mehr schwimmende Solarparks gebaut werden können, die sich auch rechnen, übergaben Vertreter des LEE NRW nun an Landesumweltminister Krischer einen Brief. Ihre Botschaft: Krischer möge sich über eine Bundesratsinitiative dafür einsetzen, die umstrittenen Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz zu streichen. Diese beschrieb Wachtendonks Gemeindewerke-Geschäftsführer Pasch als größte Hürde bei der Umsetzung des Projekts. Zudem, so der LEE NRW, sollte die Errichtung von Floating-PV auf künstlichen Gewässern künftig im Bundesbaugesetz privilegiert werden, was die Planung und Genehmigung solcher Vorhaben erheblich erleichtern würde.

Krischer sicherte den Beteiligten Unterstützung zu. Recherchen seines Hauses zufolge gebe es keine fachliche Begründung dafür, maximal 15 Prozent der Gewässeroberfläche belegen zu dürfen und einen 40-Meter-Abstand zum Ufer einhalten zu müssen. „Wir unterstützen deshalb als Landesregierung alle Initiativen, dieses Gesetz zu ändern“, so Krischer. Eine Möglichkeit wäre es, dies nach der Bundestagswahl im neuen Koalitionsvertrag festzuschreiben. Sollte dem nicht so sein, werde man aus NRW eine Bundesratsinitiative starten. Krischer sieht große Chancen, schwimmende Solarparks auf künstlichen Gewässern zu installieren: „Wir haben nicht nur viele Kiesseen, sondern sind auch das größte Talsperrenland Deutschlands. Dieses Potenzial sollten wir nutzen und so gut es geht erschließen.“