Keine Mehrheit für Kita-Reform
Die Entscheidung über CDU-Vorschlag wurde vertagt.
Kempen. Wie sollen die Elternbeiträge für Kindertagesstätten, Tagespflege und Offene Ganztagsschule berechnet werden? Die CDU hat einen Vorschlag auf den Tisch gelegt. Ob der Vorschlag aber eine Mehrheit findet, ist offen. Im Jugendhilfeausschuss wurde die Entscheidung vertagt.
Die CDU hat vorgeschlagen die Einkommensstufen, nach denen die Beiträge festgelegt werden, mehr zu differenzieren. So soll es ab 20 000 Euro bis 125 000 Euro Jahreseinkommen Staffelungen in 5000-Euro-Schritten geben.
Mit der Unterteilung will die CDU mehr Gerechtigkeit und Transparenz erreichen. Fraktionschef Wilfried Bogedain ahnte schon den Vorwurf, dass die CDU ein Grünen-Thema „geklaut“ habe, und nahm die Antwort vorweg: „Wir haben den Antrag mit Leben gefüllt und ein konkretes Zahlenwerk erarbeitet.“
Monika Schütz-Madré (Grüne) zeigte sich erfreut, dass die CDU ein Thema der Grünen aufgegriffen habe. „Es steht Schwarz drauf, aber es ist Grün drin.“ Allerdings wollen die Grünen dem Antrag nur zustimmen, wenn die Eltern erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 20 000 Euro bezahlen sollen.
Die Verwaltung hatte als Untergrenze das doppelte Existenzminimum vorgeschlagen: 16 800 Euro. Diese Grenze würde jedes Jahr automatisch angepasst. Bisher lag sie fix bei 16 000 Euro.
Die FDP lehnt das Modell ab. „Das ist zu radikal. Der bürokratische Aufwand ist nicht absehbar“, sagte Sven Superat. Die Liberalen würden weniger Stufen bevorzugen. Ein neues Modell sei bis zum Haupt- und Finanzausschuss nicht zu erarbeiten, so Dezernent Michael Klee.
Auch die SPD will der Reform nicht zustimmen, weil sie sich generell gegen die Beitragspflicht für Kindertagesstätten ausspricht. Die Freien Wähler Kempen (FWK) meldeten Beratungsbedarf an. Im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat soll aber entschieden werden, damit Änderungen noch für das nächste Kindergarten- bzw. Schuljahr umgesetzt werden können.
In diesem Zusammenhang stellte Klee eine Besonderheit in Sachen Beitragsfreiheit in den Kitas vor: So sind Kinder im letzten Kindergartenjahr von Beiträgen befreit (Landesrecht), ebenso Geschwisterkinder (Stadtrecht). Das führt bei einigen Familien zu einer doppelten Befreiung: Aktuell seien das 57 Fälle.
Würde die Doppelbefreiung aufgehoben, brächte das der Stadt nach der neuen Berechnungsvariante 103 200 Euro. Auch wenn die Stadt für Geschwister nur einen Teil der Beiträge oder ab einer bestimmten Einkommensgrenze erheben würde, wäre der Stadt finanziell geholfen. Die CDU zeigt sich überrascht über die Möglichkeit der Doppelbefreiung und plädierte für eine kreisweite Regelung.
„Wir werden die Anregung aufnehmen und im Kreis ein Stimmungsbild einfangen“, sagte Klee. Die FDP sprach sich für eine Abschaffung der Doppelbefreiung aus. Die Grünen bevorzugen Beiträge für Geschwister, deren Eltern ein Jahreseinkommen von mehr als 75 000 Euro haben.
Hintergrund des Vorschlags: Die Eltern können mit bis zu 19 Prozent an den Betriebskosten der Kitas beteiligt werden. „In Kempen liegen wir bei unter 16 Prozent“, so Klee.