Kriminalität: Versuchter Mord - Täter gefasst
Ein vorbestrafter 20-Jähriger wurde durch DNA-Spuren am Tatort überführt.
Kaldenkirchen/Leuth. Zunächst hatte Sven S. noch versucht, alles zu leugnen. Doch wenige Stunden nach seiner Festnahme am Mittwochvormittag gab der 20-Jährige auf. Dann gestand er, die 24-Jährige Angestellte in den Morgenstunden des 1. Septembers an der Bundesstraße 221 zwischen Kaldenkirchen und Leuth in ein Maisfeld gezerrt, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und anschließend vergewaltigt zu haben.
Wie die WZ berichtete, war die Angestellte auf dem Rückweg von einer Betriebsfeier von dem Mann angesprochen worden. Etwa fünf Minuten lang hatte er sie auf dem Heimweg begleitet, bis er sie plötzlich angriff und in das Maisfeld zerrte. Als sie wieder zu sich kam, war sie nackt. Völlig benommen schaffte sie es, sich nach Hause zu schleppen und die Polizei zu rufen.
80 Beamte einer Spezialeinheit der Polizei konnten den brutalen Sexualverbrecher am Mittwoch an der Kölner Straße in Kaldenkirchen festnehmen. Da die Beamten nicht völlig sicher waren, wo sich der wohnungslose Tatverdächtige aufhält, stürmten schwer bewaffnete Beamte zeitgleich sechs Gebäude in Kaldenkirchen und anderen Stadtteilen. "Wir entdeckten Sven S. dann in der Wohnung seiner völlig ahnungslosen Freundin. Einer 19-jährigen Berufsschülerin, mit der er seit sechs Monaten zusammen ist", so Ingo Thiel, Leiter der Ermittlungskommission in Mönchengladbach.
Eine DNA-Spur am Tatort war dem bereits in der DNA-Datenbank gespeicherten jungen Mann zum Verhängnis geworden. Der gebürtige Kaldenkirchener ist seit drei Jahren ohne festen Wohnsitz und drogenabhängig. Er ist bereits wegen Einbruchs verurteilt. Seine Eltern hätten in der Vergangenheit immer wieder versucht, sein Leben in geordnete Bahnen zu lenken - vergeblich.
"Es war zunächst nicht leicht, am Tatort eine verwertbare DNS-Spur zu finden", so Stephan Wey von der Kripo in Viersen. Aus mehreren Spurenfragmenten konnte das Landeskriminalamt schließlich eine verwertbare DNA herausfiltern. Am Dienstag sei dann die Treffer-Meldung des Landeskriminalamtes bei der Polizei eingetroffen, dass man Sven S. identifiziert habe.
Mit großem Personalaufwand hatte die Polizei am Tatort, in Kaldenkirchen und Leuth Befragungen durchgeführt. Nach dem Aufstellen großer Hinweisschilder seien viele Anrufe bei der Polizei eingegangen. "Daher hätten wir Sven S. auch ohne die DNA-Spur in den nächsten Tagen gefasst", ist sich Thiel sicher.
Die Polizei spricht von einer "unglaublichen Brutalität", mit der Sven S. gegen die 24-Jährige vorgegangen sei. Durch Fußtritte hatte sie Knochenbrüche im Gesicht erlitten. Weil sie vom Täter gewürgt worden war, drohte sie noch im Krankenhaus an den anschwellenden Verletzungen im Halsbereich zu ersticken.
Bis zur Festnahme des mutmaßlichen Täters litt sie laut Polizei unter Angstzuständen, weil der Vergewaltiger auch ihre Geldbörse mit Anschrift und persönlichen Daten geraubt hatte.
Welches Strafrecht gilt?Als 20-Jähriger gilt Sven S. als Heranwachsender. Sein Fall wird dahervor dem Jugendschöffengericht verhandelt. Ob er nach Erwachsenen- odernach Jugendstrafrecht behandelt wird, entscheidet sich am Ende derHauptverhandlung.
Strafmaß: Auf versuchten Mord steht laut Strafgesetzbuchlebenslänglicher Freiheitsentzug. Allerdings wird das Geständnis desmutmaßlichen Täters berücksichtigt, ebenso seine Lebensumstände. Sokönnte die Strafe auch auf eine Haft zwischen fünf und 15 Jahrenreduziert werden.
DNA-Probe: Die DNA (Abkürzung für die englische Schreibweisevon Desoxyribonukleinsäure, der Trägerin der Erbinformation) einesTäters darf nicht nach jeder Straftat entnommen werden. Ladendiebe etwakönnen dazu nicht gezwungen werden. Als verurteilter Einbrecher war dieDNA von Sven S. allerdings archiviert.