Krebszentrum Brüggen: Heilpraktiker erhält Berufsverbot
Kreis untersagt dem Betreiber des Biologischen Krebszentrums Bracht mindestens bis zum Abschluss der Ermittlungen die Tätigkeit.
Brüggen. Die Tür zur Praxis ist versiegelt. Der Heilpraktiker, der in Bracht das Biologische Krebszentrum betreibt, darf seine Praxis auf Anordnung des Kreises Viersen zunächst nicht weiter betreiben. Dies gilt mindestens so lange, bis die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Krefeld abgeschlossen sind. Auch an anderen Orten im Kreis Viersen darf er sich so lange nicht niederlassen.
Nach Behandlungen in der „Klaus-Ross-Klinik“ waren in der vergangenen Woche drei Patienten gestorben. Am Donnerstag starb eine 55-jährige Belgierin in einem Krankenhaus in Nijmegen, am Freitag starb ein 55-jähriger Niederländer in einem Krankenhaus in Apeldoorn. Eine 43-jährige Niederländerin starb am Samstag in einem Krankenhaus in Mönchengladbach.
Der Kreis Viersen hat den Fall an die Stadt Krefeld weitergeleitet, die für das Erlaubnisverfahren und die Erteilung der Berufserlaubnis für Heilpraktiker im gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf verantwortlich ist. Dort hatte Ross seine Heilpraktikerüberprüfung abgelegt und die entsprechende Urkunde erhalten. Die Empfehlung des Kreises an die Stadt Krefeld: Dem Heilpraktiker die Erlaubnisurkunde zu entziehen.
Die Heilpraktikerausbildung ist nicht gesetzlich geregelt und kann nach Informationen auf der Internetseite des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker unterschiedlich lange dauern. Die Abschlussprüfungen an den jeweiligen Schulen haben keinen staatlichen Abschlusscharakter. Die Prüfungen muss man vor einem Gesundheitsamt — im Regierungsbezirk Düsseldorf in Krefeld — ablegen.
Voraussetzungen, um die Ausbildung zu absolvieren, sind eine abgeschlossene Schulausbildung (mindestens ein Hauptschulabschluss), die Vollendung des 25. Lebensjahres, ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Vorstrafen und die Freiheit von chronischen ansteckenden Krankheiten und Süchten. Wer dann die Prüfung besteht und die entsprechende Urkunde bekommt, kann sich niederlassen, wo er möchte. Anders als bei Ärzten, wo es Quoten gibt, wie viele Mediziner welcher Fachrichtungen an einem Ort praktizieren dürfen, ist die Wahl hier frei. Er muss dem zuständigen Kreis nur anzeigen, dass er seine Praxis eröffnet.
Alle nötigen Unterlagen — auch zur Durchführung von Injektionen und Infusionen fertiger Arzneimittel — reichte der seit August 2014 in Bracht praktizierende Mann beim Gesundheitsamt des Kreises ein. Es gab nie Beschwerden.
An die Öffentlichkeit gelangt war der Fall, nachdem am Samstag eine 43-jährige Niederländerin in einem Krankenhaus in Mönchengladbach gestorben war. Die Ermittlungen hatten jedoch schon nach dem Tod der beiden anderen Patienten am Donnerstag und Freitag vergangener Woche begonnen.
Am Freitag vergangener Woche waren Kreis-Amtsärztin Martina Kruß und Amtsapotheker Torsten Lehmann dabei, als die Staatsanwaltschaft die Praxisräume in Bracht durchsuchte, Patientenakten sowie Medikamente sicherstellte. Kruß erstattet am gleichen Tag Strafanzeige, weil der Heilpraktiker seine Patienten nach den aufgetretenen Beschwerden lediglich mit Vitaminen versorgte, statt den Notarzt zu alarmieren.
Gegenstand der Ermittlungen ist die Frage, ob das, was der Heilpraktiker Patienten verabreichte, in Zusammenhang mit deren Tod steht. Da der Heilpraktiker angab, die verabreichten Substanzen in einer Apotheke in Hessen herstellen zu lassen, informierte die Amtsärztin die Pharmazieüberwachung des Regierungspräsidiums Darmstadt — auch vor dem Hintergrund, dass dort ein Prüfverfahren zur erlaubnisfreien Herstellung anderer Substanzen des Heilpraktikers läuft.