Viersener vor Gericht Frau in Wohnung gelockt und vergewaltigt

<irwordspace style="word-spacing 025em;"><irglyphscale style="font-stretch 102%;">Viersen</irglyphscale></irwordspace> · Der 53-Jährige soll seine Nachbarin unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt und sich an ihr vergangen haben. Wie die Polizei das Martyrium der Frau beendete.

Der Angeklagte (links) auf der Anklagebank des Landgerichts Mönchengladbach mit seinem Rechtsbeistand.

Foto: Eva-Maria Geef

Wenn es nach der Anklage geht, hat eine 21-jährige Viersenerin im August 2024 ein mehrstündiges Martyrium erlitten, als sie von ihrem 53-jährigen Nachbarn in dessen Wohnung vergewaltigt wurde. Seit Freitag, 7. Februar, muss sich der Mann unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubs, Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung sowie räuberischer Erpressung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach verantworten. Das Vorgehen des Mannes soll dabei besonders perfide gewesen sein:

Am Mittag des 7. August soll er die junge Frau unter dem Vorwand, Hilfe bei der Versorgung einer Schnittwunde am Finger zu benötigen, in seine auf derselben Etage gelegene Wohnung gelockt haben. Dort soll er die junge Frau am Hals gepackt und gewürgt haben, bis sie keine Luft mehr bekommen habe. Anschließend soll er sie gefesselt und in einem Nebenraum vergewaltigt haben. Währenddessen soll er ihr „immer wieder ein Messer gezeigt haben, damit sie nicht schreit und um Hilfe ruft“, so die Oberstaatsanwältin in ihrer Anklage, bevor er der Frau eine Socke in den Mund gesteckt und ihren Kopf mit Panzertape umwickelt habe.

Nach der Tat soll er die Viersenerin in sein Badezimmer gebracht und sie angewiesen haben, sich zu waschen, um eventuelle Spuren zu beseitigen. Während die Frau dieser Aufforderung nachgekommen sei, soll er durch die offenstehende Tür in die Wohnung seiner Nachbarin gegangen sein. Laut Anklage soll er dort ihren Schlüsselbund sowie ihren Geldbeutel entwendet haben. Anschließend soll der Mann die Geschädigte in ihre Wohnung zurückgebracht haben, dort ihr Handy an sich genommen und ihre Pin-Nummer abgefragt haben. Zudem soll die Frau ihm aus Angst auch die Geheimzahl ihrer Bankkarte verraten haben.

Anschließend soll er die Frau erneut geknebelt und gefesselt und in eine Bettdecke gewickelt haben, bevor er diese vollständig mit Panzertape umwickelt habe. In diesem Zustand soll er sie dann in einen Kleiderschrank eingesperrt haben. Daraufhin soll der Angeklagte die Wohnung der Frau verlassen haben und mit seinem Fahrrad zu einer Bankfiliale gefahren sein, um mit der Karte der Geschädigten Geld abzuheben. Laut Anklage misslang dies aufgrund einer von ihm falsch eingegebenen Pin-Nummer.

Während seiner Abwesenheit soll es der Geschädigten gelungen sein, sich aus dem Schrank zu befreien und zu ihrem auf dem Wohnzimmertisch liegenden iPad zu robben. Sie soll die Sperre mit ihrer Nase geöffnet haben und mehrere Sprachnachrichten an ihre Schwester und ihren Schwager abgesetzt haben. Diese verständigten daraufhin die Polizei, die laut Kammer innerhalb weniger Minuten vor Ort war. Die Beamten sollen die Tür aufgebrochen und die Geschädigte am Boden liegend gefesselt vorgefunden haben.

Die 21-Jährige soll bei der Tat neben der erlittenen Todesangst Würgemale am Hald und im Nacken, diverse Platzwunden, Schwellungen und Hämatome erlitten haben.

Der 53-jährige Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt unter laufender Bewährung stand, verfolgte die Anklageverlesung am Freitag entspannt, ließ dabei wenig Emotionen erkennen. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.

Die Geschädigte, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt, wohnte dem ersten Prozesstag nicht bei. Sie wird am zweiten Verhandlungstag aussagen. Ob der Angeklagte vorher eine Einlassung abgeben wird, konnte am Freitag wegen der Erkrankung seines Rechtsbeistands nicht in Erfahrung gebracht werden.

Für den Prozess sind insgesamt vier Verhandlungstage vorgesehen, ein Urteil soll am 18. März ergehen.