Versuchte Erpressung und Bestechlichkeit Schwere Vorwürfe gegen Polizisten

<irwordspace style="word-spacing 025em;">Kreis Viersen/Mönchengladbach</irwordspace> · In Mönchengladbach ist ein Prozess wegen versuchter Erpressung und Bestechlichkeit gegen einen Kriminalkommissar aus dem Kreis Viersen gestartet. Zumindest sollte es losgehen, doch es fehlten zwei von drei Angeklagten. Worum es geht und wie es jetzt weitergeht.

Lediglich der dritte Angeklagte (l.) war zum Prozessauftakt da. Von den anderen kamen nur die Anwälte.

Foto: Eva-Maria Geef

Das war kein Prozessauftakt nach Maß: Erst verzögerte sich der Beginn, weil eine Schöffin ersetzt werden musste. Und auch 45 Minuten nach dem regulären Start blieb die Anklagebank eher spärlich besetzt, da zwei der insgesamt drei Angeklagten nicht erschienen waren. Eine Anklageverlesung war laut Kammer nicht möglich, auch der 62-jährige Hauptangeklagte fehlte.

Gegen ihn, einen Kriminalhauptkommissar der Kreispolizeibehörde Viersen und betraut mit Vorgängen der Eigentumskriminalität, erhebt die Staatsanwaltschaft schwere Vorwürfe. Angeklagt ist der Mann wegen versuchter Erpressung, versuchter Strafvereitelung im Amt, Verletzung von Privatgeheimnissen sowie Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall. So soll er im September 2020 per Chat ein Foto an den 33-jährigen Angeklagten geschickt haben, das ein Teilstück einer Strafanzeige zeigte. Darin sollen unter anderem persönliche Daten von Zeugen und Anzeigenerstattern zu sehen gewesen sein.

Auf Nachfrage des Angeschriebenen habe der Angeklagte mitgeteilt, dass es sich bei dem angezeigten Delikt um einen Einbruchsdelikt in ein Büro handeln solle, bei dem ein Laptop entwendet worden sein soll. Dazu soll der 62-jährige Polizist geschrieben haben: „Da das nun mein Bereich und meine Stadt ist, sag ich doch mal nett guten Tag.“

In einem anderen Fall soll er hingegen nicht tätig geworden sein, obwohl er Kenntnis von einer Straftat gehabt haben soll. Demnach soll er einen Hinweis erhalten haben, dass ein Mann, den er als Mitglied der Hells Angels eingestuft habe, eine Cannabisplantage betreibe und regelmäßig mit hohen Bargeldbeträgen aus den Niederlanden nach Deutschland einreise. Statt ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, habe sich der Polizist jedoch mit den beiden übrigen Angeklagten zusammengetan und geplant, den Zeugen unter Druck zu setzen und Schweigegeld von ihm zu fordern. Die Mitangeklagten, die wegen versuchter Erpressung sowie Beihilfe zu Bestechlichkeit angeklagt sind, sollen dadurch zudem einer Bestrafung durch eine Beteiligung an der Plantage entgangen sein.

Plangemäß soll der Hautpangeklagte im Dezember 2021 ein Treffen mit dem Zeugen in Viersen organisiert haben und dem Mann im Beisein des 33-Jährigen alte Polizeifotos des Zeugen gezeigt haben. Dazu soll die Aussage gefallen sein, dass das Bundeskriminalamt den Zeugen „im Blick habe“. Für ihr Schweigen sollen die Männer einmalig 80.000 Euro sowie danach monatlich 10.000 Euro gefordert haben. Doch der Zeuge soll erklärt haben, keine monatliche Zahlung tätigen zu wollen, woraufhin der Hauptangeklagte im Informationssystemen der Polizei nach weiteren Erkenntnissen über den Zeugen gesucht haben soll, um ihn weiter unter Druck setzen zu können.

Zudem soll er im Januar 2022 einem nicht eingeweihten Kollegen einen Hinweis zu dem Plantagenbetrieb und den Einreisen mit hohen Geldbeträgen des Zeugen gegeben haben. Trotzdem soll sich der Zeuge weiterhin geweigert haben, das Schweigegeld zu zahlen.

Die Kammer hofft, den Prozess nun am kommenden Termin mit der Anklageverlesung beginnen zu können. Zu dem 33-Jährigen konnte der Vorsitzende Richter bekanntgeben, dass dieser aktuell wegen eines Vollstreckungshaftbefehls von der Polizei gesucht werde. Dann meldete sich eine Bekannte des Hauptangeklagten, die sich im Zuschauerraum aufhielt, und gab an, in Kontakt mit einer Nachbarin des Mannes zu stehen. Diese habe in den frühen Morgenstunden einen Krankenwagen vor dem Haus gesehen. Dies allein sei laut Kammer nicht aussagekräftig, daher ordnete sie an, den 62-Jährigen zum nächsten Prozesstermin von der Polizei vorführen zu lassen. Gegen den 33-Jährigen wurde U-Haft angeordnet.

Seit Bekanntwerden der Vorwürfe im Frühjahr 2022 ist der Kriminalhauptkommissar freigestellt und erhält nur noch die Hälfte seiner vorigen Bezüge. Im Oktober 2024 wurde er pensioniert. Für den Prozess sind noch vier weitere Verhandlungstage vorgesehen, ein Urteil soll am 19. Februar fallen.