Prozessauftakt am Düsseldorfer Landgericht „Ich bin fast gestorben“ – Altstadt-Schlägerei endet für 41-Jährigen im Koma

Düsseldorf · Sicherheitskameras zeigen einen großen Teil der Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen. Dennoch sagt der Angeklagte, er habe den Geschädigten nicht ins Gesicht geschlagen. Dafür war er bereits vom Amtsgericht verurteilt worden.

Der Angeklagte (l.) und sein Strafverteidiger Lutz Brügmann hatten Berufung eingelegt.

Foto: Lisa Pauli

Zum Prozessauftakt am Landgericht möchte die vorsitzende Richterin eingangs direkt etwas klarstellen: „Der Geschädigte wird sein Leben lang gezeichnet sein“. Der 41-Jährige, der im Prozess als Nebenkläger auftritt, hatte eine Hirnblutung erlitten und neun Tage im Koma gelegen. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte den 28-jährigen Angeklagten deshalb 2024 wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dagegen hat der Angeklagte Berufung eingelegt.

Aus dem ersten Urteil geht hervor, dass der Angeklagte 2019 mit Freunden in Düsseldorf ein Spiel des KFC Uerdingen gegen den BVB besucht hatte. Im Anschluss habe die Gruppe in der Altstadt eine Kneipe aufsuchen wollen. „Wir wurden aber aufgrund unserer BVB-Trikots nirgendwo reingelassen“, sagt ein Zeuge. Was dann folgte, ist schwer zu rekonstruieren. Auf diversen Aufnahmen von Sicherheitskameras kann man die Beteiligten der Schlägerei sehen. Verschiedene Personen schubsen, treten, schlagen und beleidigen sich, darunter mutmaßlich auch der Angeklagte sowie der Nebenkläger.

Der Strafverteidiger des Angeklagten bestreitet zwar nicht, dass es vonseiten seines Mandanten Schläge gegeben habe. „Aber wenn, dann nicht gegen den Kopf des Nebenklägers“, sagt er. Dem widerspricht das erste Urteil vom Amtsgericht. Demnach hätte der Angeklagte dem Nebenkläger gegen den Kopf geschlagen, woraufhin dieser zu Boden gegangen sei. Der 41-Jährige erlitt eine Hirnblutung, die auf ein „gerissenes und im Körper bereits zuvor angelegtes Hirnbasisaneurysma zurückzuführen war“, heißt es im Urteil. „Ich bin fast gestorben“, ergänzt der Nebenkläger. Auf den Videoaufnahmen ist sein Fall zu Boden gut erkennbar. Als diese Szenen im Verfahren wieder und wieder zurückgespult und wiederholt werden, atmet der 41-Jährige mehrfach hörbar aus und schaut nach unten.

„Diese schweren Folgen entsprechen nicht dem Durchschnittsfall“, sagt die Richterin. Neun Tage lag der Nebenkläger im Koma, nach einem Monat konnte er das Krankenhaus wieder verlassen. Arbeiten kann er seit dem Vorfall vor fünf Jahren nicht mehr. Von der Schlägerei hätte er keinerlei Erinnerungen mehr. Auch die Zeit im Krankenhaus fehlt ihm, erst „Monate später“ setze seine Erinnerung wieder ein.

Beim Prozessauftakt verweigerten die meisten Zeugen ihre Aussage. Da sie selbst bei der Schlägerei dabei waren, hätten sie durch ihre Aussage sich oder ihre Angehörigen belasten können. Der Prozess wird am Donnerstag, 6. Februar, fortgeführt.

(lip pvk)