25-Jähriger vor Gericht Wurden in einer Neusser Ferienwohnung Mädchen missbraucht?

<irwordspace style="word-spacing 025em;"><irglyphscale style="font-stretch 102%;">Neuss/Düsseldorf</irglyphscale></irwordspace> · Ein 25-Jähriger soll in Neuss zwei Mädchen sexuell missbraucht haben. Für seine Tat soll er eine Ferienwohnung angemietet haben. Nun muss er sich vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten.

Der Prozess findet vor dem Düsseldorfer Landgericht statt.

Foto: dpa/Martin Gerten

(mape) Ein 25 Jahre alter Mann aus Oberschwaben muss sich ab dem 23. Januar vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten. Er soll in Neuss zwei Mädchen sexuell massiv missbraucht haben. Das Neusser Amtsgericht hatte den Mann aus Uttenweiler daraufhin zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Dagegen hatte der Angeklagte aus Baden-Württemberg Berufung eingelegt. Nun wird der Fall in der nächsthöheren Instanz neu aufgerollt.

Die Taten sollen sich zunächst im Internet und später in einer angemieteten Ferienwohnung in Neuss ereignet haben. Anfang 2023 hatten sich der Angeklagte und die beiden Zwillinge bei Instagram kennengelernt. Dort hatte der 25-Jährige zunächst mit den Mädchen gechattet, im Laufe der Monate soll er den Kindern dann pornografische Fotos und auch Videos geschickt haben. So war auf einem der Videos zu sehen, wie der Mann mit einer anderen Frau Sex hatte. Hierzu soll der Angeklagte aus Oberschwaben dann geschrieben haben, er wolle „dies auch mit den beiden Mädchen machen“.

Im Anschluss soll er den Zwillingen dann noch Aufnahmen von seinem Geschlechtsteil geschickt haben. Laut Urteil des Neusser Amtsgerichts wollte sich der 25-Jährige in der Folgezeit mit den beiden Opfern treffen – das scheiterte aber an der weiten Anreise.

Im April 2023 soll der Angeklagte schließlich eine Ferienwohnung in Neuss angemietet haben. Ohne Kenntnis der Eltern soll er die beiden Zwillinge abgeholt und anschließend in die Ferienwohnung gebracht haben. „Nachdem der Angeklagte mit den Zwillingen zunächst einen ab 16 Jahren freigegebenen Horrorfilm sah, begaben sich alle gegen 1 oder 2 Uhr nachts gemeinsam in das Bett der Ferienwohnung“, heißt es im Urteil des Amtsgerichts. Dort soll der 25-Jährige die beiden Mädchen dann an Bein und Bauch betatscht haben. Am nächsten Morgen soll der Mann eines der Mädchen an der Brust und am Po begrapscht haben.

Das Amtsgericht Neuss verurteilte den mutmaßlichen Kinderschänder daraufhin wegen sexuellen Missbrauchs in drei Fällen und sexueller Belästigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren – ohne Bewährung. Dagegen hat der Mann Berufung eingelegt.

Nun soll das Verfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht neu aufgerollt werden. Die fünfte Strafkammer hat für den Prozess zwei Verhandlungstage angesetzt. Prozessauftakt ist am 23. Januar, das Urteil soll am 3. Februar verkündet werden.