Prozessauftakt in Düsseldorf Großvater soll Enkelin mehrfach missbraucht haben

Neuss · Ein 70 Jahre alter Mann aus Neuss muss sich vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Der Vorwurf: Der Großvater soll seine Enkelin mehrfach sexuell missbraucht haben. Was die Mutter zum Befinden ihrer Tochter sagt.

Der angeklagte 70-Jährige (r.) mit seinem Anwalt vor Gericht

Foto: Julia Stratmann

(barni) Was könnte einen Großvater dazu gebracht haben, seine Enkelin zu missbrauchen? Dieser Frage musste sich ein 70 Jahre alter Mann aus Neuss am Dienstag vor dem Düsseldorfer Landgericht stellen. Seine Antwort sollte der Öffentlichkeit jedoch verwehrt bleiben, da diese auf Antrag des Verteidigers und der Anwältin der Nebenkläger von der Teilnahme am Prozess ausgeschlossen wurde.

Die erste Tat, die dem in Neuss lebenden Mann vorgeworfen wird, ereignete sich laut Anklageschrift im April 2022. Als sich seine Enkeltochter, damals sechs Jahre alt, in der Wohnung ihrer Großeltern aufgehalten hatte, soll der Angeklagte sich mit dem Kind eingeschlossen und vorgeschlagen haben, Arzt zu spielen. Unter diesem Vorwand soll er seine Enkeltochter dazu angehalten haben, seinen Penis zu berühren. Daraufhin habe die Mutter den Kontakt zu den Großeltern unterbunden.

Ziemlich genau ein Jahr nach der ersten Tat soll das Kind – inzwischen sieben Jahre alt – dann aber wieder Kontakt zu den Großeltern gehabt haben. Was die Eltern bewogen haben mag, die Tochter von Ende April bis zum 1. Mai 2024 bei den Großeltern drei Nächte lang übernachten zu lassen, ist nicht bekannt. Während dieser Zeit soll es dann zu mindestens drei sexuellen Übergriffen gekommen sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte dem Kind einerseits in die Hose fasste und die Scheide berührte und anderseits dessen Gliedmaßen in seine Hose führte.

Der Neusser war im Mai 2023 neun Tage in Untersuchungshaft genommen worden. Seitdem befindet sich der 70-Jährige auf freiem Fuß. In der Verhandlung sagte auch die Mutter des Kindes aus, die nicht mehr mit ihrem Mann, dem Sohn des Angeklagten, zusammenlebt. Gegenüber der Redaktion erklärte sie, dass ihre Tochter die schrecklichen Ereignisse dank psychologischer Betreuung gut verarbeitet habe. Am ersten Verhandlungstag kam auch ein Arzt zu Wort, der ein psychiatrisches Gutachten erstellt hatte. Dabei ging es unter anderem darum, ob das Steuerungsvermögen des Großvaters beeinträchtigt gewesen sein könnte.